Mediadaten Online

Zielgruppe

Die Leopoldshöher Nachrichten richten sich an ein zahlungswilliges Publikum in der Großgemeinde Leopoldshöhe. Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nachbarschaft zum Oberzentrum Bielefeld. Im Ort sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens zu finden. Leopoldshöhe ist damit ein gefragter Wohnort für junge, zahlungskräftige Familien, die ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde gefunden haben, vielfach aber auch nach Bielefeld orientiert sind. Leopoldshöhe ist seit Jahren die Gemeinde mit der niedrigsten Arbeitslosenquote im Kreis Lippe.

Erscheinungsweise

Die Leopoldshöher Nachrichten sind täglich 24 Stunden online mit aktuellen Nachrichten aus Leopoldshöhe, dem Kreis Lippe, der Stadt Bielefeld und der umliegenden Kommunen präsent. Die Leopoldshöher Nachrichten erzielen zurzeit monatlich mehr als 30.000 Views mit steigender Tendenz. Unsere Advertorial-Banner erreichen regelmäßig Klickwerte von mehr als einem Prozent, was offensichtlich mit der örtlichen Nähe der inserierten Angebote zu den Kunden zu tun hat.

Die Mehrheit unsere User nutzt unsere Angebote per Smartphone, etwa die Hälfte davon sind Apple-User, die andere Hälfte verwendet Android-Devices.

Zum Wochenende erscheint ein Newsletter, in dem die Ereignisse der Woche zusammengefasst sind. Die Öffnungsraten liegen stets über 60 Prozent, die Leseraten stets über 40 Prozent.

Anzeigen für Online

Ihre Werbebotschaften zeigen wir sowohl auf der Startseite unseres Portals als auch in den Beiträgen bevorzugt als Html-Banner und als Advertorial-Banner. Sie verweisen je nach Wunsch auf Ihre Landingpage in unserem Geschäftsverzeichnis, auf Ihre Website oder auf eine von Ihnen genannte Rufnummer. Auf Ihrer Landingpage in unserem Geschäftsverzeichnis haben sie die Möglichkeit einen oder mehrere Call-to-action-Buttons in den Farben Ihres Corporate Designs zu platzieren.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Advertorial-Banner-Abo

Das Banner zeigt Ihre Werbung prominent im direkten Sichtfeld des Nutzers, ob Smartphone, Tablet oder Desktop. Es ist responsiv programmiert und passt sich automatisch an jedes visuelle Ausgabemedium an. Wegen seiner Größe bietet dieses Format ausreichend Platz für Ihre Werbebotschaft. Für Ihr Banner halten wir mehrere Positionen vor: Auf der Startseite der Leopoldshöher Nachrichten über den Links zu den Beiträgen, unter dem Aufmacher und über dem Footer. In den Beiträgen findet das Banner als Content Ad unter der Bildzeile des Beitrages, in dessen Mitte und unter dem Beitrag seinen Platz. Das Banner wird auf allen Positionen auf der Startseite und in den Beiträgen ausgespielt, mit Ausnahme der Sidebar, in Rotation mit weiteren Anzeigen. Mindestens 2.500 Views pro Monat, Upgrade möglich (12 Euro pro je max. 1.000 Views monatlich).

Ihre Werbeaussage

Hier steht, was Sie Ihren Kunden mitteilen wollen. Sie haben dafür 200 Zeichen Platz. Dafür läuft die Anzeige auf allen Ausgabegeräten gleich gut und ist deswegen überall als Ihre Anzeige erkennbar.

Inklusive sind:

  • Erstellung des Advertorial-Banners als Html-Dokument.
  • Erstellung einer Landingpage für das Geschäftsverzeichnis auf der Website leopoldshoehernachrichten.de mit einem angelieferten Foto und aus einem angelieferten Text oder aus Archivmaterial der Leopoldshöher Nachrichten.
  • jährlich eine Revision der Landingpage.
  • kostenloser Gastzugang zu den journalistischen Inhalten der Leopoldshöher Nachrichten.
  • kostenloser wöchentlicher Newsletter der Leopoldshöher Nachrichten.

    Das alles für 50 Euro netto im Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr.

    Advertorial-Banner

    1.000 Views für 16 Euro

    Sie wollen flexibel bleiben und dennoch kostenmäßig den Überblick behalten? Mit fest gebuchen Views ist beides möglich. Das Banner ist responsiv programmiert und passt sich automatisch an jedes visuelle Ausgabemedium an. Wegen seiner Größe bietet dieses Format ausreichend Platz für Ihre Werbebotschaft. Für Ihr Banner halten wir mehrere Positionen vor: Auf der Startseite der Leopoldshöher Nachrichten über den Links zu den Beiträgen, unter dem Aufmacher und über dem Footer. In den Beiträgen findet das Banner als Content Ad über dem Aufmacherbild des Beitrages, in der Mitte des beitrages und unter dem Beitrag seinen Platz. Das Banner programmieren wir gern gegen Kostenerstattung (150 Euro) für sie. Mindestpreis 50 Euro netto, Laufzeit einen Monat oder 2.500 Views, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

    Ihre Werbeaussage

    Hier steht, was Sie Ihren Kunden mitteilen wollen. Sie haben dafür 200 Zeichen Platz. Dafür läuft die Anzeige auf allen Ausgabegeräten gleich gut und ist deswegen überall als Ihre Anzeige erkennbar.


    Sidebar Ad 300px x 250px

    1.000 Views für 14 Euro

    Die Sidebar Ad ist praktisch. Mit seiner Größe von 300px x 250px wird es auf allen Ausgabemedien nahezu gleich sichtbar ausgespielt. Sie steht in der Sidebar der Startseite und der Beitragsseiten. Sie ist so ständig im Blickfeld des Nutzers. Hier können Sie auch Bild-Anzeigen unterbringen. Mindestpreis 40 Euro, Laufzeit einen Monat oder 3.500 Views, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

    Sidebar Ad im Footer 250px x 250 px

    1.000 Views für 12 Euro

    Der Mensch ist neugierig. Deswegen erreicht unsere Sidebar Ad im Footer ziemlich viele Menschen, die es genauer wissen wollen. Hier können Sie auch Bild-Anzeigen unterbringen. Mindestpreis 40 Euro, Laufzeit einen Monat oder 4.200 Views, je nachdem, was zuerst erreicht wird.


    Advertorial-Banner + Landingpage

    1.000 Views für 12 Euro für die Werbung plus 145 Euro/Jahr für die Landingpage

    Eine Werbung ist eine Werbung. Wenn Sie mehr über sich und Ihre Produkte und Dienstleistungen erzählen wollen, ist eine Anzeige, die auf eine von uns professionell erstellte Landingpage verweist, das Richtige.


    Dateiformate jpg oder png

    Als Bilddateien nehmen wird nur jpg oder png an. Der Dateiname enthält den Namen des Werbetreibenden und das Erscheinungsdatum. Für responsive Html-Dateien fragen Sie bitte gesondert an.

    Digitale Unterlagen

    Bei Fremddatenübernahme kann keine Gewähr für den Inhalt übernommen werden.

    Datenübermittlung

    Ihre Anzeigendaten können Sie zu jeder Tag- und Nachtzeit per E-Mail an uns übermitteln. Überschreitet die Datenmenge die erlaubte Größe des E-Mailpostfaches von 2 MB, sprechen Sie uns bitte an.
    E-Mail: anzeigen@leopoldshoehernachrichten.de


    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigenaufträge

    Wirkungsbereich

    Für alle Verträge über Anzeigenaufträge (im Weiteren Aufträge) zwischen den Leopoldshöher Nachrichten Dohna & Dombert GmbH (im Weiteren LeoN) und dem Anzeigenkunden (im Weiteren Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die LeoN arbeitet nach den Grundsätzen des Pressekodex‘ des Deutschen Presserates.

    Leistungen und Auftragserteilung

    Mit einem Auftrag schließt der Kunde mit den LeoN einen Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen über einen der Verbreitungskanäle der LeoN (Print, Online, Newsletter u. a.) ab. Ist nichts Besonderes bestimmt, gilt die jeweils gültige Anzeigenpreisliste der LeoN. Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. Der Kunde bestätigt Angebote schriftlich. Als schriftliche Bestätigung gilt die Einsendung oder Zurverfügungstellung von Gestaltungs- und/oder Druckvorlagen für Anzeigen. Der Kunde erhält danach eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt. Einseitige Änderungen sind nicht zulässig. Die LeoN behält sich vor, zur Erfüllung der Aufträge externe Dienstleister zu beauftragen. Sie behält sich ebenfalls vor, Vorschüsse zu verlangen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die Anzeige in einem oder mehreren Ausgabekanälen (Print, Online, Newsletter u. a.) veröffentlicht worden ist. Aufträge können für Einzelveröffentlichungen, eine zu bestimmende Zahl von Veröffentlichungen oder über einen Zeitraum, vorzugsweise ein Jahr (sogenannte Abschlüsse), abgeschlossen werden.

    Vergütung, Nebenkosten, Fremdkosten

    Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Angebote und Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Fremdkosten für dritte Dienstleister (z.B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner) werden an den Kunden berechnet.

    Zahlung und Fälligkeit

    Zahlungen sind nach Rechnungserstellung sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. Die LeoN ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes und eine Mahnkostenpauschale 5,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Bei Zahlungsverzug sind die LeoN berechtigt, die Veröffentlichung weiterer Anzeigen auszusetzen. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Vorabankündigungen für vereinbarte Lastschriften versenden die LeoN spätestens zwei Tage vor Einzug des Rechnungsbetrags an den Kunden.

    Lieferfristen und Termine

    Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der LeoN eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Die Frist beginnt mit der Zustellung einer schriftlichen Mahnung. Treten nicht vorhersehbare oder von den LeoN nicht zu vertretende Verzögerungen ein, verpflichten sich die Vertragspartner, den Anzeigenzeitplan anzupassen. Aufträge, die ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei den LeoN eingehen, dass die LeoN dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitteilen können, falls der Auftrag auf die gewünschte Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

    Mitwirkungspflicht

    Der Kunde ist verpflichtet, an der Erfüllung des Auftrags vollständig und umfassend mitzuwirken. Er stellt den LeoN alle notwendigen Unterlagen kostenlos, rechtzeitig, technisch einwandfrei und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung. Er informiert die LeoN unverzüglich über alle Vorgänge, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können. Die LeoN ist bei Verzug berechtigt, die Auftragsvereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen. Unberührt bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden. Anzeigen sind so zu gestalten, dass sie eindeutig vom redaktionellen Inhalt der LeoN zu unterscheiden sind. Die LeoN sind berechtigt, Anzeigen mit dem Wort Anzeige kenntlich zu machen. Die LeoN sind berechtigt, digital übermittelte Unterlagen, die Schadsoftware enthalten, zu löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann. Etwaige Ersatzansprüche der LeoN bei durch Schadsoftware verursachten Schäden bleiben unberührt. Unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt.

    Ablehnung eines Auftrags

    Die LeoN behalten sich vor, Aufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die LeoN unzumutbar ist. Beilagenaufträge für die Printausgabe sind für die LeoN erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

    Verschwiegenheitsklausel

    Der Kunde und die LeoN verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages oder einer Angebotsanfrage bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Vertragspartner Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Erfüllungsgehilfen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur schriftlich aufgehoben werden. Der Kunde und die LeoN verpflichten sich, die gegenseitig überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Gesetzliche Regelungen sind unbenommen.

    Haftung und Schadenersatzanspruch

    Die LeoN legt Vorlagen (Texte, Bilder etc.) dem Kunden zur Prüfung und zur Freigabe vor, soweit sie von den LeoN oder einem von ihr beauftragten Dienstleister erstellt worden sind. Gibt der Kunde die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Die LeoN haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften die LeoN nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften die LeoN in demselben Umfang. Die Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Prüfungen insbesondere nach dem Urheber-, Wettbewerbs-, Markenschutz-, Patent- und Warenzeichenrechts sind nicht die Aufgabe der LeoN. Der Kunde sichert der LeoN insofern Rechtssicherheit zu. Ebenso übernimmt der Kunde die Haftung für Fehler in von ihm bereitgestellten Unterlagen. Die LeoN ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit ihr diese bekannt werden. Die LeoN haften nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder in der Auftragsbestätigung als solche beschrieben sind. Ein Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Vermeidung von eventuellen Schäden mitzuwirken.

    Mängel

    Beanstandungen sind der LeoN unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber räumt der LeoN Nachbesserung ein. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die LeoN nicht zu vertreten haben, so hat der Kunde, unbeschadet möglicher anderer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen.

    Datenschutz

    Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von uns in einer automatischen Datei gespeichert. Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch die LeoN ein.

    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Auftragsvereinbarung zur Folge.

    Anzuwendendes Recht

    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen – beide vom 17. Juli 1973 – sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist Leopoldshöhe. Als Gerichtsstand gilt Lemgo.

    Adresse

    Leopoldshöher Nachrichten
    Dohna & Dombert GmbH, Hauptstraße 100a, 33818 Leopoldshöhe
    Telefon + 49 (0) 5208 / 4 85 89 67
    E-Mail: anzeigen@leopoldshoehernachrichten.de
    www.leopoldshoehernachrichten.de
    Registergericht: Lemgo HRB 7331,
    Steuernummer 313/5722/1079,
    USt-IdNr.: DE275183671
    Anzeigenleitung: Edeltraud Dombert
    Geschäftsführer: Thomas Dohna

    Die AGB zum Download