Die Felix-Fechenbach-Gesamtschule bleibt ab Montag wie auch die beiden Leopoldshöher Grundschulen nur für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern geöffnet. Archivfoto: Thomas Dohna
Kaum Abweichungen zu den bisherigen Maßnahmen
Leopoldshöhe (ted). Von den zwischen Bund und Ländern besprochenen Verschärfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist in der neuen nordrhein-westfälischen Verordnung kaum etwas angekommen. Soweit ein erster Überblick zeigt, sind weder die zahlenmäßige Beschränkung von privaten Zusammenkünften in Wohnungen noch die umstrittene 15-Kilometer-Regel enthalten. Kinder jeglichen Alters werden jetzt als Kontaktpersonen mitgezählt, es sei denn, sie sind Begleiter ihrer Geschwister, Eltern oder anderer Personen, die mit ihnen in einem Haushalt leben. Dafür gibt es Kritik aus der Landes-SPD und auch von der Bundesregierung. In den Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht.
Im Großen und Ganzen unterscheidet sich die neue, ab Montag, 11. Januar 2021, 0 Uhr, geltende Coronaschutzverordnung des Landes nicht von ihrer Vorgängerin. Wesentlichste Änderungen sind der Wegfall der Feiertagsregelungen für Weihnachten und …