Diese Corona-Regeln gelten

Treffen nur mit Einzelnen

Leopoldshöhe (ted). Es ist zur Zeit nicht leicht, den Überblick über die geltenden Anti-Corona-Regeln zu behalten. Es gilt die Coronaschutzverordnung des Landes vom 7. Januar 2021. Die Allgemeinverfügungen des Kreises sind ausgelaufen, die sogenannte Regionalverfügung mit ihrem 15-Kilometer-Bewegungsradius gilt in Lippe nicht. In der Aufstellung unten haben wir die für Privatleute wesentlichen Regeln zusammengestellt. Weitere Regeln gelten für Arbeitsstätten, Schulen und Kindertagesstätten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Arbeitgeber, Schulleitungen und Einrichtungsleitungen zuständig.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind mit Personen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Erlaubt sind dabei auch zu betreuende Kinder. Das solle vor allem Alleinerziehenden helfen, verteidigte Ministerp…