Stufenmodell, Test-Option und Maskenpflicht

Kreis Lippe verlängert Allgemeinverfügungen

Kreis Lippe. Der Kreis Lippe verlängert alle gültigen Allgemeinverfügungen bis einschließlich Montag, 17. Mai 2021. Landrat Axel Lehmann begründet das mit Fallzahlen auf hohem Niveau. Mit der Verlängerung soll die Ausbreitung des Corona-Virus und seiner Varianten eingedämmt werden. Lehmann appelliert an alle Einwohner Lippes, Kontakte weiter so minimal wie möglich zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten. Eine Anfrage der Leopoldshöher Nachrichten, wie der Kreis die zukünftige Entwicklung des Inzidenzwertes einschätzt, ließ die Kreisverwaltung unbeantwortet.

Anlass der Nachfrage war eine Diskussion in einer Facebookgruppe. Dort hatte Bürgermeister Martin Hoffmann am Sonntag bedauert, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Felix-Fechenbach-Gesamtschule in den Wechselunterricht gehen müssen, obwohl in Leopoldshöher der Inzidenzwert bei fast 400 und der des Kreises Lippe bei fast 200 liegt. Es gebe keinen Hotspot in Leopoldshöhe. Es sei zu befürchten, dass die Zahlen weiter stiegen. Der Kreis verweist in seiner Antwort auf den Inzidenzwert von 200, ab dem Schulen wieder in den Distanzunterricht gehen müssen. Das sei unglücklich, meint Hoffmann. Kinder, die schon seit Wochen mit wenig Kontakten zu Hause betreut würden, träfen in der Schule in Gruppen zusammen. Das sei ein Risiko, dass er gerne vermieden hätte. „Wir sind aber an die Entscheidung des Landes gebunden“, schrieb Hoffmann. Da gebe es nichts zu verhandeln.

Der Kreis Lippe verweist in seiner Stellungnahme gegenüber den Leopoldshöher Nachrichten auf das in Lippe geltende Stufenmodell. Land und Bund hätten einheitliche Regelungen auf den Weg gebracht, die Verlässlichkeit für alle Beteiligten schaffen würden. Wenn ein Kreis drei Tage in Folge über 200 liege, gelte die Rückkehr in den Distanzunterricht. Einheitliche und verlässliche Regeln seien eine wichtige Grundlage, um den Menschen Planungssicherheit zu geben. Insofern werde der Kreis Lippe den Regelungen von Bund und Land folgen, zumal die Inzidenzwerte in Lippe sehr unterschiedlich seien. In Dörentrup gelte mit 26,0 der niedrigste Inzidenzwert in Lippe. In Leopoldshöhe liegt der Inzidenzwert bei 373,7 mit steigender Tendenz, denn der von den Leopoldshöher Nachrichten ermittelte R-Wert liegt bei 1,11, das bedeutet: Ein Infizierter steckt zur Zeit mehr als einen anderen Menschen an.

Warum Leopoldshöhe nicht allein handeln kann

Anders als Bielefeld ist Leopoldshöhe eine kreisangehörige Kommune. Die Vorgaben der Corona-Schutzverordnungen des Landes richten sich nur an Kreise wie den Kreis Lippe und Kreisfreie Städte wie Bielefeld. Landes- und bundesweit werden die Inzidenz- und Reproduktionswerte für die Kreise und Kreisfreien Städte berechnet. Berechnungen der Werte für Kreisangehörige Kommunen wie für Leopoldshöhe haben für die Schließung von Schulen keine rechtliche Bedeutung.

Stufenmodell regelt Maßnahmen für verschiedene Inzidenzwerte

Im Kreis Lippe gilt ein Stufenmodell, das verschiedene Maßnahmen je nach Inzidenzwert im Kreisgebiet oder auch für einzelne Städte und Gemeinden festlegt. Dabei sind für die Sieben-Tages-Inzidenz Grenzwerte von 100, 200 und 300 vorgesehen. Änderungen gibt es im Bereich der Gottesdienste: Liegt die kreisweite Inzidenz zwar über 100, aber noch unter 200, können Kirchen und Religionsgemeinschaften pro sieben Quadratmeter eine Person einlassen, sofern sie über einen tagesaktuellen und bestätigten Schnell- oder Selbsttest verfügt, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die zulässige Gesamtteilnehmerzahl bei Gottesdiensten liegt bei 125 Teilnehmenden. Ansonsten liegt die Quadratmeterzahl pro Besucher liegt bei zehn und die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Weitere Änderungen im Stufenmodell gibt es nicht.

Derzeit gelten für das gesamte Kreisgebiet die Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100. Für die Städte und Gemeinden Augustdorf, Barntrup, Lage, Leopoldshöhe, Detmold, Bad Salzuflen, Extertal und Lügde sowie für Schlangen ab Dienstag, 20. April 2021, gelten derzeit die Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz von 200. Die zusätzlichen Einschränkungen für Schieder-Schwalenberg wurden aufgehoben, da die dortige Sieben-Tages-Inzidenz signifikant und nachhaltig die Grenze von 200 unterschreitet.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre

Die zusätzlichen Kontaktbeschränkungen betreffen Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung. Dort darf sich neben dem eigenen Hausstand nur eine weitere Person über 14 Jahre aufhalten, die nicht zum Hausstand gehört. Es dürfen höchstens fünf Personen sein. Eine Ausgangssperre tritt erst dann in Kraft, wenn der Inzidenzwert des Kreises Lippe 300 überschreitet. Dann darf man Haus und eigenes Grundstück zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nur bei triftgen Gründen verlassen. Solche Gründe sind der Weg zur Schule, zur Arbeit, zur Kita oder zum Arzt, die Unterstützung Hilfsbedürftiger, die Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren und zwingend notwendige Jagdhandlungen bei Wildunfällen.

Negativer Schnelltest ermöglicht Einkaufen oder den Museumsbesuch

Die Test-Option, die es ermöglicht, trotz Corona-Notbremse einkaufen zu gehen oder das Museum zu besuchen, wird per Allgemeinverfügung bis 17. Mai 2021 verlängert. Dadurch können bestimmte Geschäfte, Einrichtungen und Dienstleister ihre Kunden und Besucher empfangen. Voraussetzung ist ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test muss von einer offiziellen Teststelle bescheinigt werden, dies gilt auch für Selbsttests.

Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Im Kreis Lippe besteht für bestimmte öffentliche Straßen und Plätze eine Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung, die diese Pflicht regelt, wurde ebenfalls bis einschließlich zum Montag, 17. Mai 2021, verlängert. Eine Übersicht der Straßenzüge, für die Maskenpflicht gilt, ist in der Anlage zur Allgemeinverfügung zu finden.

Alle verlängerten Allgemeinverfügungen sind im Kreisblatt Nr. 34 veröffentlicht und unter www.kreis-lippe.de/kreisblatt zu finden und auch unter www.kreis-lippe.de/corona unter dem Punkt „Wo gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Lippe?“