Absicht für Höhenüberschreitungen nur schwer nachweisbar, sagt ein Jurist
Schuckenbaum (ted). Viel Geld werden die Beteiligten an den Verstößen gegen den Bebauungsplan „Am Mühlenbach“ zahlen müssen. Dort sind mehrere Häuser um bis zu 53 Zentimeter zu hoch gebaut worden. Die Höhe ist für einen Juristen noch kein Grund für einen Rückbau der Häuser.
Um das Baugebiet, den Bebauungsplan und jetzt auch die gebauten Häuser gab es immer wieder Ärger. Das Gelände war viele Jahrzehnte ein Bolz- und Spielplatz, den die Gemeinde Leopoldshöhe gepachtet hatte. 2017 ließ die Gemeindeverwaltung die Spielgeräte abbauen, angeblich, um sie warten zu lassen. Später stellte sich heraus, dass der Pachtvertrag nicht verlängert worden war. Die Fläche sollte nach dem Willen der Eigentümer zu Bauland werden. Auf Hinweise aus der Bevölkerung hin ließ die Gemeindeverwaltung den Boden untersuchen und fand krebserregende Stoffe.