Förderung von Investitionen

Antragstellung auf Zuschüsse ab sofort wieder möglich

Kreis Lippe. Die Investitionstätigkeit von Unternehmen soll unterstützt werden. Daher ist ab sofort eine Antragstellung auf Förderung von Unternehmensinvestitionen ab einer Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro wieder möglich, heißt es in der Pressemitteilung der Industrie- und Handelskammer Lippe.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz RWP, fördere Anschaffungen in neue Wirtschaftsgüter, welche mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben müssen. Alle Städte und Gemeinden des Kreis Lippe seien Teil der Fördergebietskulisse, teilt Elke Stinski, Fördermittelberaterin der IHK Lippe zu Detmold (IHK Lippe) mit.

Anträge können grundsätzlich von Industrieunternehmen und bestimmten Dienstleistern gestellt werden, welche auf der sogenannten Positivliste stehen. Dienstleister*innen und der Großhandel, die nicht auf der Positivliste stehen, deren Vertrieb von Waren und Dienstleistungen jedoch in einem Radius über 50 Kilometer überwieg…