Keine Häuser am Berkenbruch

Die dunkelgrüne Fläche bezeichnet die Fläche der Außenbereichsatzung  Berkenbruch. Die hellgrüne Fläche soll nach dem Wunsch eines Antragstellers bebaut werden. Grafik: Thomas Dohna, Karte: Openstreetmap
Die dunkelgrüne Fläche bezeichnet die Fläche der Außenbereichsatzung Berkenbruch. Die hellgrüne Fläche soll nach dem Wunsch eines Antragstellers bebaut werden. Grafik: Thomas Dohna, Karte: Openstreetmap

Gemeinde will Satzung nicht ändern

Bechterdissen (ted). Überall auf dem Gemeindegebiet gibt es kleinere Siedlungsbereiche, in Bechterdissen auch. Die Siedlung an den Straßen Berkenbruch und Kinnheide liegt wie viele andere im sogenannten Außenbereich. Rechtlich gesehen darf im Außenbereich nur in Ausnahmefällen gebaut werden. Damit bestimmte Vorhaben in der kleinen Siedung einfacher umzusetzen sind, hat die Gemeinde eine Außenbereichssatzung erlassen. Die möchte ein Antragsteller ändern lassen, weil er vier Häuser bauen will.

Die Häuser sollen nach den Vorstellungen des Antragstellers entlang der Straße Berkenbruck entstehen, drei insgesamt auf Parzellen von 400 bis 500 Quadratmetern Fläche. Diese Parzellen liegen außerhalb der Fläche der Außenbereichssatzung Berkenbruch und damit im Außenbereich.