Nur Zweifamilienhäuser

Das Haus vorn an der Ecke Gartenstraße/Parkstraße, das freie Grundstück und zwei weiter Richtung Hauptstraße stehende Häuser sind von der Änderung des Bebauungsplans betroffen. Foto: Thomas Dohna
Das Haus vorn an der Ecke Gartenstraße/Parkstraße, das freie Grundstück und zwei weiter Richtung Hauptstraße stehende Häuser sind von der Änderung des Bebauungsplans betroffen. Foto: Thomas Dohna

An der Gartenstraße zieht die Gemeinde Grenzen

Asemissen (ted). Ein Mehrfamilienhaus sollte an der Gartenstraße entstehen. Ein Bauantrag sah das vor. Die Gemeinde zog per Veränderungssperre eine Notbremse. Jetzt soll ein Bebauungsplan für diese Fläche ausgelegt werden. Der sieht deutliche Beschränkungen vor.

Im Frühjahr 2021 war der Verwaltung ein Bauantrag auf die Schreibtische geflattert. Den Plänen nach sollte auf einem Grundstück an der Gartenstraße zwischen Park- und Hauptstraße ein Mehrfamilienhaus entstehen. Nach Ansicht der Verwaltung wäre das Vorhaben zulässig gewesen. Die Verwaltung hatte allerdings Sorge. An die hintere Grundstücksgrenze schließt das Begegnungszentrum B-vier an.