Gemeinde und Privatleute bieten Obst an
Leopoldshöhe (ted). Mundraub nennt der Volksmund es, wenn Essbares von hungrigen Passanten gepflückt wird. Die Gemeinde Leopoldshöhe und einige Privatleute geben die Früchte an ihren Obstbäumen kostenlos zum Selbstpflücken ab.
Im Alten Testament der Bibel ist Mundraub ausdrücklich erlaubt – sofern man nur isst und mit den Früchten keine Gefäße füllt (5. Buch Mose, Kapitel 23, Vers 25). In alten Zeiten, bis 1875, nannte das deutsche Strafgesetzbuch den Mundraub „Verbrauchsmittelentwendung“. Schon vorher gab es Versuche, Mundraub wegen der damit verbundenen Geringfügigkeit der Straftat nicht zu verfolgen.
Das hat sich später geändert. Mit der Strafrechtsreform 1975 fiel die „Verbrauchsmittelentwendung“ weg. Es gab nur noch den Diebstahl. Den Diebstahl geringwertiger Güter bis 50 Euro bewertete der Gesetzgeber allerdings als sogenanntes Antragsdelikt. Wer den Täter bestrafen lassen will, muss das bei Polizei oder Staatsanwaltschaft beantragen.
Nun gibt es lan…