Wer wann wie viele Schulden machen darf
Von Thomas Dohna
Die sogenannte Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Sie ist auf mehrere Artikel der Verfassung verteilt. Artikel 109 schreibt für Bund und Länder vor, dass die jährlichen Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten grundsätzlich ausgeglichen sein müssen. Artikel 115 macht genaue Vorgaben, wie im Bund die Schuldenbremse aussehen soll. Da stehen zwei konkrete Zahlen. Der Bund darf jährlich nur Kredite aufnehmen, die den Wert von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist der geldmäßige Wert aller in Deutschland erwirtschafteten Dienstleistungen und Produkte. Dieser Wert schwankt, steigt aber über die Jahrzehnte gesehen an. Grund dafür ist die Inflation. Volkwirtschaftler sehen eine durchschnittliche Inflation pro Jahr von zwei Prozent als notwendig an, um bestimmte Prozesse im Wirtschaftskreislauf erhalten zu können.
Mehr Schulden bei schlechter Konjunktur
Damit der Bund auf konjunkturelle…