Gemeinde kann Rechtsanspruch nicht garantieren

Kein Geld und kaum Zuschüsse

Leopoldshöhe (ted). Seit dem 2. Oktober 2021 ist das Gesetz in Kraft, das Grundschülerinnen und -schülern eine Ganztagsbetreuung garantieren soll. Gestern berieten die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur nicht das erste Mal über die Umsetzung des Rechtsanspruches. Die Verwaltung stellte fest, dass die Gemeinde den Rechtsanspruch nicht wird verwirklichen können. Das hat handfeste Gründe.

Noch in alter Zusammensetzung hatte der Bundestag vor drei Jahren den Rechtsanspruch festgeschrieben. Verwirklichen sollen ihn die Kommunen – allerdings ohne die erforderliche Finanzausstattung von Land und Bund zu bekommen. Die Gemeinde könne bis Ende dieses Jahres knapp 650.000 Euro an Fördermitteln beantragen, sagten Vertreter der Gemeindeverwaltung.

Bis 20 Millionen Euro

Im Raum stehen allerdings Investitionskosten zwischen zehn und 20 Millionen Euro. „Das Geld reicht nicht einmal für die Planungskosten“, stellte Dirk Puchert-Blöbaum fest…