Vereinsanträge sollen wie Bürgeranträge behandelt werden
Leopoldshöhe (ted). Der Antrag kam für die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz überraschend. Friedrich Wehmeier (CDU) wollte einen Antrag des Naturschutzbundes (Nabu) nicht sofort behandeln, sondern erst im Hauptausschuss. Andere Ausschussmitglieder sehen darin ernsthafte Konsequenzen für andere Vereine.
In dem Antrag des Nabu geht es um den Erhalt des Hinnaksteiches. Wehmeier beantragte nun, den Antrag in den Hauptausschuss zu verweisen. Dort landen üblicherweise Anträge von Einwohnern, wie jüngst zwei Bürgeranträge, in denen es zum einen um die Beschilderung von Sackgassen, bei dem anderen um Verkehrsberuhigung und weitere verkehrsregelnde Maßnahmen in der Schulstraße.
Die Hauptsatzung der Gemeinde kennt keine Bürgeranträge, sondern nur „Anregungen und Beschwerden“. Die müssen in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen und können nur von Einwohnern der Gemeinde eingereicht werden, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leben.