Rat beschließt Grundsteuer

Eingang des Rathauses in Leopoldshöhe Foto: Thomas Dohna
Eingang des Rathauses in Leopoldshöhe Foto: Thomas Dohna

Für 2026 Steuererhöhungen möglich

Leopoldshöhe (ted). Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgelegt. Der Satz für die Gewerbesteuer bleibt mit 495 unverändert. Die Sätze für die Grundsteuer sind für die Gemeinde aufkommensneutral, für die Eigentümer jedoch nicht unbedingt.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Hachmeister, betonte, dass es durch die Reform der Grundsteuer Gewinner und Verlierer geben werde. Das aber sei vom Bundesverfassungsgericht so gewollt. Hachmeister reagierte damit auf Ulrich Meier zu Evenhausens Begründung, warum sich seine PUB-Fraktion bei der Abstimmung über die Steuersätze enthalten werde.

Er begrüßte, dass es bei der Grundsteuer nur noch zwei Sätze gebe, die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. „Das vereinfacht die Regelung“, sagte Meier zu Evenhausen. Die Verwaltung hatte zunächst eine Teilung der Grundsteuer B in Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke vorgeschlagen. Das hätte insgesamt eher Entlastungen für Wohn- und Belastungen…