
Kreis und Gericht lehnen Antrag ab
Leopoldshöhe/Minden (ted). Seit rund 40 Jahren herrschen im Schmeltebruch illegale Verhältnisse. Damals ist die ehemalige Wassermühle des Gutes Milse zu einem Wohnhaus mit drei Wohnungen umgebaut worden. Genutzt wurde sie als Bordell. Diese Nutzung war nie erlaubt. Das haben der Kreis Lippe und das Verwaltungsgericht Minden festgestellt.
Entlang der Windwehe gab und gibt es viele Wassermühlen. Eine davon war die Mühle im Schmeltebruch. Ältere Leopoldshöher erinnern sich noch, wie sie im Mühlenweiher geschwommen sind. Andere haben das Wehr bei Hochwasser bedient. Längst ist der Weiher verlandet. Bis in die 1980er Jahre hinein soll die Mühle betrieben worden sein.
Damals bauten die neuen Besitzer in die Mühle drei Wohnungen ein. Ob das mit oder ohne Genehmigung der Baubehörden geschah, war nicht Gegenstand der Verhandlung vor der neunten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden. Ohne Genehmigung lief aus Sicht des Kreises Lippe die Nutzung als Bordell.