Die Wohngeldstelle informiert
Leopoldshöhe (ted). Mehr Leopoldshöher haben Anrecht auf Wohngeld, teilt die Wohngeldstelle der Gemeinde mit. Die Einkommensgrenzen sind zum 1. Januar 2025 angehoben worden.
Das Recht auf Wohngeld steht allen Haushalten zu, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu finanzieren. Dabei werde das Wohngeld in jedem Fall auf die individuelle Situation zugeschnitten, schreibt die Wohngeldstelle.
Wohngeld bekommen nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Zahl der zu einem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Für die Gewährung des Wohngeldes ist das Nettoeinkommen entscheidend. Ein-Personenhaushalte dürfen bis zu 1.477 Euro, Zwei-Personenhaushalte bis 1.996 Euro, Drei-Personenhaushalte 2.504 Euro, Vier-Personenhaushalte 3.391 Euro und Fünf-Personenhaushalte 3.…