
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
Leopoldshöhe (ted). Nach Angaben der Gemeindeverwaltung findet die konstituierende Sitzung des Gemeinderates wahrscheinlich am Donnerstag, 20. November 2025, 18.30 Uhr statt. Spannend wird dabei die Wahl der Stellvertretenden Bürgermeister.
Im Juni fand die bislang letzte Sitzung des amtierenden Gemeinderates statt. Der ist noch bis zum 31. Oktober 2025 im Amt. Die erste Sitzung des neuen Gemeinderates muss spätestens drei Monate nach der Kommunalwahl und spätestens sechs Wochen nach Beginn der neuen Amtszeit stattfinden, das wäre vor dem 14. Dezember 2025.
In dieser ersten Sitzung werden die Zahl der Ausschüsse bestimmt und die Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt. Das sieht die Gemeindeordnung des Landes NRW für die Kommunen vor. Mindestens fünf Ausschüsse müssen besetzt werden: Hauptausschuss, Finanzausschuss,
Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss und Wahlausschuss.
Die Gemeinde Leopoldshöhe fasst seit vielen Jahren den Haupt- und den Finanzausschuss in einem Ausschuss zusammen. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde. Er darf sich dabei eines Wirtschaftsprüfers bedienen.
Alle übrigen bisher in der Gemeinde tätigen Ausschüsse sind freiwillig. Der Betriebsausschuss ist für die Eigenbetriebe Abwasserwerk, Wasserwerk, Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) sowie das Kommunale Gebäude- und Liegenschaftsmanagement.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur kümmert sich um die Schulen und die Gemeindebücherei. Im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport geht es um Asyl- und Sozialangelegenheiten, die Kindertagesstätten, um die Altenarbeit und eben den Sport. Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr, gern auch Schotterausschuss genannt, ist für die Verkehrspolitik zuständig.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wacht über die Umweltschutzbelange, aber auch über das Friedhofswesen. Im Hochbau- und Planungsausschuss geht es um Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie um Gemeindliche Einvernehmen und Zustimmungen bei Bauvorhaben.
Der Ältestenrat ist im engeren Sinne kein Ausschuss. In ihm sitzen Vertreter aller Parteien und Wählervereinigungen im Rat zusammen, um Abläufe und Termine in und für die Ausschüsse und des Gemeinderates zu beraten. Der Ältestenrat tagt immer nicht-öffentlich, darf aber keine Beschlüsse fassen. Alle anderen Ausschüsse und der Gemeinderat tragen grundsätzlich öffentlich.
Die Fraktionen dürfen sich vor der konstituierenden Sitzung darüber verständigen, welche Partei welchem Ausschuss vorsitzt und stellvertretend vorsitzt. Meist bekommen größere Fraktionen mehr Vorsitze als kleinere. In der zuende gehenden Wahlperiode hatten SPD und CDU je drei Vorsitze, die Grünen und die FDP je einen. Die PUB gab es bei der Wahl der Ausschussvorsitze noch nicht.
Sollten sich die Fraktionen nicht über die Vorsitze verständigen, werden sie in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates nach einem in der Gemeindeordnung festgelegten Verfahren den Fraktionen zugeteilt. Sie teilen mit, für welche Ausschüsse sie die Vorsitze sowie die stellvertretenden Vorsitze beanspruchen. Die Zuteilung wird nach dem sogenannten d‘Hondtschen Verfahren bestimmt.
Wahl der Ausschussvorsitze
Nach der Verteilung der Ausschussvorsitze benennen die Fraktionen die Ausschüsse, die sie besetzen wollen. Die Fraktion mit den meisten Vorsitzen beginnt. Sie bestimmt zugleich die Person, die dem Ausschuss vorsitzen soll. Dasselbe Verfahren wird bei den Stellvertretern angewendet.
Sollte der Rat wie in der zuende gehendenden Wahlperiode zehn Ausschüsse bilden, müssten für acht Ausschüsse Vorsitzende bestimmt werden. Den Vorsitz des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2030 übernimmt gesetzmäßig der Wahlleiter, den des Haupt- und Finanzausschusses der Bürgermeister.
Zahl der Ausschussvorsitze
Würde die „Bürgermeister-Koalition“ aus SPD, CDU, Grünen und FDP, die im Wahlkampf den wiedergewählten Bürgermeister Martin Hoffmann unterstützt hat, auch im neuen Gemeinderat eng zusammenarbeiten, bekäme die „Bürgermeisterkoalition“ fünf Ausschussvorsitze und Stellvertretungen zugeteilt, die PUB zwei und die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestufte AfD einen Vorsitz und eine Stellvertretung.
Würde jede Partei für sich antreten, hätte die SPD Anspruch auf je drei Vorsitze und Stellvertretungen, die PUB und die CDU auf jeweils je zwei und die AfD auf je einen. Würde die Zahl der freiwilligen Ausschüsse auf vier gesenkt, würde die AfD leer ausgehen. Wenn die „Bürgermeister-Koalition“ eine Liste bilden würde, könnten fünf Ausschüsse ohne Beteiligung der AfD gebildet werden.
Wahl der Stellvertreter
Mit einem ähnlichen Verfahren werden die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister bestimmt. Bisher gab es zwei Stellvertreter. Es können bis zu drei bestimmt werden. Würden die Fraktionen der „Bürgermeister-Koalition“ getrennt voneinander Vorschläge vorlegen, fiele der SPD der Posten des ersten stellvertretenden und der PUB der des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters zu – sollte der Vertreter der FDP mit der SPD stimmen. Stimmt er mit der CDU, würde über den zweiten Stellvertreter das Los zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten der PUB und dem oder der der CDU entscheiden.
Tritt die „Bürgermeister-Koalition“ mit einer gemeinsamen Liste an, würden beide Stellvertreterposten an die Koalition fallen. Die würde die Posten voraussichtlich auf SPD und CDU aufteilen. Die Koalition müsste auf den zweiten Stellvertreter verzichten, würde die PUB mit der AfD eine Listengemeinschaft bilden. Dasselbe wäre der Fall, wenn die AfD für die PUB-Kandidatur stimmen würde.
Quellen
Gemeindeordnung Bildung von Ausschüssen
Gemeindeordnung Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters