
Vorstandsmitglied sieht sich nicht als ausgeschlossen an
Leopoldshöhe (ted). Der Streit in der PUB geht in die nächste Runde. Martin Betge, bisher stellvertender Vorsitzender der PUB, hält den Beschluss des PUB-Vorstandes, ihn auszuschließen, für nichtig. Dennoch habe er Widerspruch gegen den Ausschluss eingelegt.
Betge führt in einem Schreiben an die Leopoldshöher Nachrichten ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6. Februar 1984 an (Az.: ZR 119/83). In dem geht es um den Ausschluss eines Vorstandsvorsitzenden eines Vereins durch den Vorstand des Vereins und daraus entstandene Schadensersatzansprüche. Der Bundesgerichtshof hält in seinem Urteil fest, dass ein Vorstand nicht berechtigt ist, ein Vorstandsmitglied aus einem Verein auszuschließen.
Urteil des BGH
Der BGH beruft sich dabei auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1959, das eine bis dahin geltende Rechtsprechung des Reichgerichtes aus dem Jahr 1940 aufhebt. Das hatte noch entschieden, dass ein Vorstand einer Genossenschaft ein Geno…



