PUB: Betge wehrt sich

Sven Meier zu Evenhausen (links) und Martin Betge von der PUB freuten sich am Wahlabend über den Erfolg der Wählervereinigung PUB bei der Kommualwahl 2025. Die Freude ist dem Streit gewichen. Foto: Thomas Dohna
Sven Meier zu Evenhausen (links) und Martin Betge von der PUB freuten sich am Wahlabend über den Erfolg der Wählervereinigung PUB bei der Kommualwahl 2025. Die Freude ist dem Streit gewichen. Foto: Thomas Dohna

Vorstandsmitglied sieht sich nicht als ausgeschlossen an

Leopoldshöhe (ted). Der Streit in der PUB geht in die nächste Runde. Martin Betge, bisher stellvertender Vorsitzender der PUB, hält den Beschluss des PUB-Vorstandes, ihn auszuschließen, für nichtig. Dennoch habe er Widerspruch gegen den Ausschluss eingelegt.

Betge führt in einem Schreiben an die Leopoldshöher Nachrichten ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6. Februar 1984 an (Az.: ZR 119/83). In dem geht es um den Ausschluss eines Vorstandsvorsitzenden eines Vereins durch den Vorstand des Vereins und daraus entstandene Schadensersatzansprüche. Der Bundesgerichtshof hält in seinem Urteil fest, dass ein Vorstand nicht berechtigt ist, ein Vorstandsmitglied aus einem Verein auszuschließen.

Urteil des BGH

Der BGH beruft sich dabei auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1959, das eine bis dahin geltende Rechtsprechung des Reichgerichtes aus dem Jahr 1940 aufhebt. Das hatte noch entschieden, dass ein Vorstand einer Genossenschaft ein Geno…

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