
Landtagsabgeordneter Baer fragt die Landesregierung
Kreis Lippe/Düsseldorf (ted). Es geht um die Verkehrssicherungspflicht und Haftungsrisiken im Wald. „Wie schützt die Landesregierung ehrenamtliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen?“, fragt der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Baer.
In Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Tourismusregionen wie Ostwestfalen-Lippe, dem Sauerland und der Eifel, finde ein systematischer Rückbau von Erholungsinfrastruktur statt, heißt es in Baers „Kleiner Anfrage“ an die Landesregierung. Sitzbänke, Schutzhütten und Informationstafeln würden nicht wegen Schäden, sondern aus präventiver Furcht vor Haftungsrisiken und unklarer Auslegung der Verkehrssicherungspflicht entfernt.
Die aktuelle Entwicklung führe zu massivem Frust im Ehrenamt, schreibt Baer. Über Jahrzehnte sei diese Infrastruktur von ehrenamtlichen Vereinen aufgebaut und gepflegt worden. Die derzeitige Rechtsunsicherheit entbehre bei näherer Betrachtung einer soliden Grundlage. Das Bundeswaldgesetz (§ 14 BWaldG) stelle unmis…



