Schnee und Eis geht alle an

Das Auto rutschte von der glatten Grabbestraße auf eine Hecke. Foto: Petra Wiese
Das Auto rutschte von der glatten Grabbestraße auf eine Hecke. Foto: Petra Wiese

Wer wie und wann räumen muss

Leopoldshöhe (ted). Das Auto war nicht mehr zu halten. Die Fahrerin rutschte mit gewissem Schwung auf eine Hecke und hing fest. Vorwürfe gegen die Gemeinde wurden laut. Sie habe die Grabbestraße nicht rechtzeitig gestreut. Die Gemeinde wehrt sich.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde sind sowohl Gemeinde als auch die Eigentümer der an den Straßen angrenzenden Grundstücke im Winter für die Wartung von Straßen zuständig. Welche Straße wie und von wem gereinigt wird, hat der Gemeinderat vor Jahren schon in dieser Satzung festgelegt.

Die Grabbestraße ist eine, deren Fahrbahn von der Gemeinde geräumt werden muss. Die Bürgersteige und Gehwege müssen von den Anwohnern von Schnee und Eis befreit werden, zumindest auf einen Meter Breite. Glatte Stellen müssen mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Der Bauhof setzt Salz auch nur in bestimmten Fällen ein. In der Satzung heißt es: „Die Reinigungspflicht der Gemeinde bei…

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