
Landrat Haase nimmt Entscheidung zurück
Leopoldshöhe (ted). Die Abwahl des stellvertretenden Bürgermeisters Andreas Brinkmann (SPD) am 12. Juni 2025 ist nach Auffassung der Kreisverwaltung vertretbar, weil die Rechtslage unklar ist. Deswegen weise sie die Beschwerde Brinkmanns gegen die Abwahl zurück.
Die Kommunalaufsicht habe bei der Frage, ob sie tätig wird, ein sogenanntes Einschreiteermessen, dass sie verpflichte einzuschreiten, wenn das Ermessen gegen null gehe, heißt es in einem Schreiben, das den Leopoldshöher Nachrichten vorliegt. Das sei der Fall, wenn eine Gemeinde offensichtlich rechtswidrig gehandelt habe. Das Verhalten der Gemeinde sei im Falle Brinkmanns aber nicht offensichtlich rechtswidrig.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 die Abwahl Brinkmanns mit der gerade erforderlichen Mehrheit der Stimmen beschlossen. Den Abwahlantrag hatte Bürgermeister Martin Hoffmann (SPD) initiiert. Anlass war eine Anmerkung Brinkmanns in einem parteiinternen Chat.
Dem war eine öffentliche SPD-Veranstaltung vorausgegangen. Beim „Roten Grill“ in Nienhagen war es um die im Norden der Gemeinde geplanten Windkraftanlagen gegangen. Mehr als einhundert Leopoldshöher waren gekommen, um gegen die inzwischen abgesagte Planung zu protestieren. Brinkmann hatte in dem Chat angemerkt, dass weder der Bürgermeister, noch der zuständige Fachbereichsleiter Dirk Puchert-Blöbaum (SPD) noch der damalige Vorsitzende des zuständigen Hochbau- und Planungsausschusses Thomas Jahn (SPD) erschienen waren. Alle drei hatten ihre Teilnahme abgesagt.
Bürgermeister Hoffmann verlangte daraufhin in Richtung SPD die Abwahl Brinkmanns als stellvertretendem Bürgermeister, dessen Ausschluss aus der SPD-Fraktion und eine Wiederholung der Aufstellungsversammlung der SPD für die Kommunalwahl, um Brinkmann von der Wahlliste und seiner Kandidatur in Krentrup-Heipke fernzuhalten. Die Abwahl setzte Hoffmann bei Teilen der SPD-Fraktion durch, bei den beiden anderen Punkten folgte ihm die SPD nicht. Brinkmann gilt außerhalb der SPD als überaus populär. Er war vor der Kommunalwahl 2020 von Hoffmann selbst als stellvertretender Bürgermeister vorgeschlagen worden.
Den Abwahlantrag setzte Hoffmann einen Tag nach der in der damals geltenden Geschäftsordnung niedergelegten Ladungsfrist von sieben Tagen auf die Tagesordnung für den Gemeinderat. Der beschloss die Abwahl.
Brinkmann wandte sich daraufhin an die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe. Brinkmann bemängelte die aus seiner Sicht zu späte Einreichung des Abwahlantrages. Die Kreisverwaltung ließ sich mit der Beantwortung der Beschwerde Zeit. Erst nach der Kommunalwahl im September und dem Amtsantritt des neuen Landrates Meinolf Haase traf die Kommunalaufsicht eine Entscheidung. Sie wies Bürgermeister Hoffmann an, die Abwahl zu beanstanden. Der weigerte sich.
Die Gemeinde nahm in mehreren Schreiben Stellung. Sie argumentierte unter anderem mit einer angeblichen Dringlichkeit der Abwahl. Sie führte § 67 der Gemeindeordnung für das Land NRW an. Demzufolge muss ein Antrag auf Abwahl eines Stellvertretenden Bürgermeisters spätestens zwei Tage vor der entscheidenden Ratssitzung den Ratsmitgliedern zugegangen sein. Ob diese Argumentation zutrifft, lässt die Kreisaufsicht offen.
Beide Auffassungen, die Brinkmanns und die der Gemeindeverwaltung seien denklogisch und rechtlich vertretbar. Es gebe auch keine Verwaltungsgerichtsurteile dazu. Wie solche Urteile ausfallen würden, sei nicht zu prognostizieren. Der Ausgang der Streitfrage sei offen, so dass die Kreisaufsicht keine offensichtliche Rechtswidrigkeit feststellen könne. Diese Auffassung sei mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung abgestimmt, heißt es.



