Kampf den Schottergärten

Diese Fläche sollte eigentlich ein Schottergarten werden, der Besitzer hat sich überzeugen lassen, Bodendecker zu pflanzen. Foto: Thomas Dohna
Diese Fläche sollte eigentlich ein Schottergarten werden. Der Besitzer hat sich überzeugen lassen, Bodendecker zu pflanzen. Foto: Thomas Dohna

Was man tun kann, wenn man ihn nicht mehr haben möchte

Leopoldshöhe (ted). Die Stadt Herford greift seit einem Jahr durch, die Gemeinde Leopoldshöhe und der Kreis Lippe zieren sich. Der Naturschutzbund und die Gemeinde informieren, was man tun kann, um einen Schottergarten wieder zu begrünen. Gerichte halten Schottergärten für nicht genehmigungsfähig.

Nach Auffassung der Stadt Herford ist die Landesbauordnung NRW eindeutig. Im ersten Absatz des Paragraphen 8 der Landesbauordnung heißt es: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen.“ Die Stadt Herford beruft sich auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover. Die Richter dort entschieden, dass Schottergärten bauliche Anlagen sind. Dafür müsse ein Bauantrag gestellt werden.