Erhöhung der Abwassergebühren

Bestimmte Stoffe dürfen nicht übermäßig in das Kanalnetz eingeleitet werden. Sie könnten der Käranlage schaden. Foto: Thomas Dohna
Die Kläranlage wird über die Abwassergebühren der Leopoldshöher Bürger und Betriebe finanziert. Symbolfoto: Thomas Dohna

Linke Tasche, rechte Tasche

Von Thomas Dohna

Sicher ist es richtig, Gebührensatzungen von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ebenso richtig ist die Beobachtung, dass die Kommunen vor allem über die Abwasserwerke ihre Gemeindekassen aufbessern. In Leopoldshöhe waren das über die Jahre immerhin eine Million Euro – jedes Jahr. Das Urteil des OVG Münster setzt dem neue Grenzen, die das Land gleich wieder kassieren will, um die Kommunen finanziell nicht absaufen zu lassen.

Die Haushalte der meisten Kommunen im Land sind finanziell auf Kante genäht. Da kommt das Geld aus den Abwasserwerken recht. Fließt das nicht mehr so, müssten die Kommunen sich das Geld anders beschaffen. Da sind die Möglichkeiten begrenzt. Die Kommunen könnten die Gewerbesteuern anheben. Ein Stöhnen der Wirtschaft wäre da voraussehbar. Der andere Weg wäre die Erhöhung der Grundsteuern. Das trifft die gleichen Menschen, die die Abwassergebühren zahlen müssen, ist also mindestens genauso unpopulär wie die Erhöhung der Gewerbesteuer, g…