
Private Osterfeuer sind verboten
Leopoldshöhe (ted). Vier Osterfeuer sind für Ostersamstag und Ostersonntag angemeldet. Das Teilt die Gemeindeverwaltung mit. Private Osterfeuer sind nach Angaben der Gemeindeverwaltung verboten.
Ein Feuer im Garten anzuzünden, um seinen Grünschnitt zu entsorgen, ist nach Paragraf 7 Landesimmissionsschutzgesetz NRW verboten, soweit dadurch die Nachbarschaft oder Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt wird.
Das Gesetz räumt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit ein, Ausnahmen zuzulassen. Als Ausnahmen anerkannt sind sogenannte Brauchtumsfeuer, also auch Osterfeuer. Allerdings müssen sie von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Und sie müssen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ein. Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.
Ähnliche Vorgaben finden sich auch in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“. Die regelt die Aufr…