Sind Bänke im Wald gefährlich?

Der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Baer fragt, wie die Landesregierung Sorgen um die Verkehrssicherungspflicht im Wald begegnet. Foto: privat
Der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Baer fragt, wie die Landesregierung Sorgen um die Verkehrssicherungspflicht im Wald begegnet. Foto: privat

Landtagsabgeordneter Baer fragt die Landesregierung

Kreis Lippe/Düsseldorf (ted). Es geht um die Verkehrssicherungspflicht und Haftungsrisiken im Wald. „Wie schützt die Landesregierung ehrenamtliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen?“, fragt der SPD-Landtagsabgeordnete Alexander Baer.

 In Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Tourismusregionen wie Ostwestfalen-Lippe, dem Sauerland und der Eifel, finde ein systematischer Rückbau von Erholungsinfrastruktur statt, heißt es in Baers „Kleiner Anfrage“ an die Landesregierung. Sitzbänke, Schutzhütten und Informationstafeln würden nicht wegen Schäden, sondern aus präventiver Furcht vor Haftungsrisiken und unklarer Auslegung der Verkehrssicherungspflicht entfernt.

Die aktuelle Entwicklung führe zu massivem Frust im Ehrenamt, schreibt Baer. Über Jahrzehnte sei diese Infrastruktur von ehrenamtlichen Vereinen aufgebaut und gepflegt worden. Die derzeitige Rechtsunsicherheit entbehre bei näherer Betrachtung einer soliden Grundlage. Das Bundeswaldgesetz (§ 14 BWaldG) stelle unmissverständlich klar, dass das Betreten des Waldes „auf eigene Gefahr“ erfolge.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies bestätigt (VI ZR 311/11) und entschieden, dass eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren wie ein Ast-Bruch grundsätzlich ausgeschlossen ist. „Die strengen Kontrollpflichten für Straßenbäume sind nicht auf Waldwege übertragbar“, schreibt Baer. 

Die Unsicherheit entstehe durch die Annahme, das Aufstellen einer künstlichen Einrichtung, wie einer Bank lade zum Verweilen ein und dies sei kein „waldtypisches Betreten“ mehr, sondern schaffe eine „atypische“ Gefahr. Daraus entstehe eine neue Verkehrssicherungspflicht, die sich nun auch auf die waldtypischen Gefahren zum Beispiel einen Ast über einer Bank erstrecke, schreibt Baer.

Diese Pflicht sei für Kommunen oder ehrenamtlich Engagierte unmöglich zu erfüllen. Es ergebe sich die Konsequenz, dass ein Rückbau als einzige „sichere“ Option gelte. Baden-Württemberg stehe vor demselben Problem. Doch anstatt auf eine langwierige Bundeslösung zu warten, sei dort ein Gesetzentwurf eingebracht worden, der das Verweilen an Bänken, Rastplätzen und Infotafeln und das Waldbetreten gleichstellen soll. Die Haftung für waldtypische Gefahren entfiele somit, regt Baer an.

Bisher habe die Landesregierung NRW keine Lösung für die Haftungsfrage präsentiert. Dieses Vorgehen lasse die ehrenamtlichen Verbände, Kommunen und Waldbesitzer jedoch weiterhin im Unklaren. „Es fehlt die notwendige Rechtssicherheit, um den Rückbau zu stoppen“, schreibt Baer.

Diese abwartende Haltung lasse die Akteure vor Ort mit den Konsequenzen allein. „Die Landesregierung ist in der Pflicht, diese negative Dynamik zu stoppen und für die dringend benötigte Rechtssicherheit auf Landesebene zu sorgen“, betont Baer.

 Der Landtagsabgeordnete will nun von der Landesregierung wissen, welche quantifizierbaren Erkenntnisse die Landesregierung über den Umfang des Rückbaus von Erholungsinfrastruktur (Sitzbänke, Schutzhütten, Informationstafeln) in Nordrhein-Westfalen in den letzten drei Jahren habe, der auf Haftungs- oder Verkehrssicherungsbedenken zurückzuführen sei.

Baer fragt die Landesregierung, ob sie die in einigen Kommunen und bei Waldbesitzern verbreitete Rechtsauffassung teilt, dass die Einrichtung einer einfachen Sitzbank oder Informationstafel im Wald eine atypische Gefahrenquelle darstelle, die eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers oder der Kommune für waldtypische Gefahren auslöst. Baer bittet um eine detaillierte juristische Begründung. Die Landesregierung soll auch zu dem Gesetzentwurf Baden-Württembergs Stellung nehmen, der das Verweilen an Erholungseinrichtungen dem Waldbetreten rechtlich gleichstellt.  

Baer will außerdem wissen, was die Landesregierung plant, um die Verunsicherung bei den Kommunen und ehrenamtlich Engagierten zu beseitigen sowie welche Ergebnisse die bisherigen Gespräche mit den betroffenen haben.

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