Keine spontanen Fragen mehr

Für Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen dürfen die Einwohner Leopoldshöhes nur noch schriftlich Fragen einreichen. Foto: Thomas Dohna
Für Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen dürfen die Einwohner Leopoldshöhes nur noch schriftlich Fragen einreichen. Foto: Thomas Dohna

Gemeinderat beschneidet Fragerecht für Einwohner

Leopoldshöhe (ted). Es schien eine schnelle Sache zu sein. Eine neue Geschäftsordnung des Gemeinderates sollte mit Hinweis auf neue rechtliche Regelungen durch das Land verabschiedet werden. Der Beschluss fiel einstimmig. Er beschneidet ein bisher geltendes Recht für Einwohner Leopoldshöhes: Mündlich Fragen in Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen stellen zu dürfen.

In der bis zur jüngsten Ratssitzung geltenden Geschäftsordnung war die von der Gemeindeordnung NRW vorgesehene Fragestunde für Einwohner so geregelt: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner Leopoldshöhes durfte in Rats- und Ausschusssitzungen maximal zwei Fragen an Politik und Verwaltung stellen.

Das ist in der vergangenen Wahlperiode reichlich genutzt worden. Einwohner stellten Fragen zum Fillies-Gelände, zum Zustand der Viehstraße und zu vielen Themen mehr. Vor allem in den Ratssitzungen und den Sitzungen des Hochbau- und Planungsausschusses ging es um das neue Wohngebiet Brunsheide und um die von den Stadtwerken Bielef…

Ein Kommentar

  1. Das Frage- und Antwortspiel beim Baugebiet Brunsheide und möglichen Windrädern in Nienhagen in der letzten Legislatur kann man sicherlich vielfach als ausgeufert bezeichnen. Es in vernünftige Bahnen zu lenken ist deshalb eine verständliches Anliegen.
    In Leopoldshöhe ist das Vorgehen dabei jedoch bemerkenswert:
    Der Rat beschließt quasi blanco eine Geschäftsordnung (GO), denn hinterher gibt es viele Fragen. Die einen finden „etliche Punkte nicht optimal geregelt“, die anderen sehen „erheblichen Nachbesserungsbedarf, sowohl inhaltlich als auch sprachlich und formal“. Wie soll man das einzuordnen? Lässt sich im Nachhinein einfach so ändern, was zuvor nicht beachtet wurde? Für Änderungen braucht man Mehrheiten, aber die Äußerungen der Fraktionen gehen jetzt schon in die unterschiedlichsten Richtungen. Es kann also sein, dass die GO so unausgegoren bleibt wie sie beschlossen wurde. Man fragt sich, wie der Rat diesem überfallartigen Verfahren seine Zustimmung geben konnte.
    Interessant ist auch die Frage, auf welchem Wege die jetzt beklagten Passagen in die neuen GO eingefügt werden konnten.
    Die letzten Ratssitzungen sind Beispiel dafür, wie unterschiedlich die GO gehandhabt werden kann. Zum einen meinte der Bürgermeister vor Monaten, er müsse die in der GO festgelegte Ladungsfrist von 7 Tagen nicht beachten. Zum Absetzen zwei Tagesordnungspunkte reichte die Bitte des Ratsmitglieds Droste nicht aus, es hätte ein Antrag zur GO sein müssen. In beiden Fällen hat die große Mehrheit der Ratsmitglieder einvernehmlich zugeschaut. Das ist deswegen beachtlich, weil es hier nicht um Sachfragen sondern um Verhaltensfragen geht.

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