
Landrat Haase nimmt Entscheidung zurück
Leopoldshöhe (ted). Die Abwahl des stellvertretenden Bürgermeisters Andreas Brinkmann (SPD) am 12. Juni 2025 ist nach Auffassung der Kreisverwaltung vertretbar, weil die Rechtslage unklar ist. Deswegen weise sie die Beschwerde Brinkmanns gegen die Abwahl zurück.
Die Kommunalaufsicht habe bei der Frage, ob sie tätig wird, ein sogenanntes Einschreiteermessen, dass sie verpflichte einzuschreiten, wenn das Ermessen gegen null gehe, heißt es in einem Schreiben, das den Leopoldshöher Nachrichten vorliegt. Das sei der Fall, wenn eine Gemeinde offensichtlich rechtswidrig gehandelt habe. Das Verhalten der Gemeinde sei im Falle Brinkmanns aber nicht offensichtlich rechtswidrig.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 die Abwahl Brinkmanns mit der gerade erforderlichen Mehrheit der Stimmen beschlossen. Den Abwahlantrag hatte Bürgermeister Martin Hoffmann (SPD) initiiert. Anlass war eine Anm…




Einige Schwerpunkte im Bericht bewerte ich anders.
In der Auseinandersetzung mit dem Kreis als Kommunalaufsicht geht es nicht um die Abwahl des ersten stellvertretenden Bürgermeisters. Es geht allein um die Frage, ob der Bürgermeister bei seiner Einladung zur Ratssitzung sich hätte an die Geschäftsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe halten müssen oder nicht. Meine Meinung: Selbstverständlich hätte er das müssen. Funktioniert die Abwahl nicht in dieser Ratssitzung wegen fehlender Tage, hätte sie wohl in der nächsten Sitzung geklappt, aber mit Beachtung der Geschäftsordnung.
Abzuwarten war dem Bürgermeister aber nicht genehm, deshalb Hals über Kopf in das Risiko, komme was da wolle, die Bürgermeister-Koalition ist ja willig.
Was der Bürgermeister noch so vor hatte, ist korrekt beschrieben: Ausschluss von Brinkmann aus der SPD-Fraktion und die Verhinderung seiner Kandidatur im Wahlkreis Krentrup-Heipke. Das ist schon recht überheblich, war aber auch nicht erfolgreich – soviel Leben war dann doch noch in der SPD.
Der Kreis als Kommunalaufsicht ist ein Mirakel für sich. Erst heißt es (nach vielen Wochen): Natürlich hätte der BM die Ladungsfrist einhalten müssen. Nach weiteren vielen Wochen heißt es im Februar 26: Wir haben noch einmal überlegt: So eindeutig ist das dann doch nicht.
Der reale Text des Landrates ist eine sprachliche Delikatesse: „Der Ausgang dieser Streitfrage ist damit im Ergebnis offen, so dass das eingangs genannte Ergebnis der Prüfung zwangsläufig ist. Insgesamt bleibt daher von meiner Seite festzustellen, dass die umfängliche aufsichtsbehördliche Überprüfung Ihres Beschwerdevortrags keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass es vorliegend zu Rechtsverstößen gekommen ist, denen mit aufsichtsbehördlichen Mitteln begegnet werden müsste bzw. könnte. Kommunalaufsichtlicher Handlungs- bzw. Eingriffsbedarf gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe besteht demnach auch nach Abstimmung mit der oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold nicht.“
Man kann das kaum in Deutsch übersetzen, aber soll wohl heißen: Ob es zu Rechtsverstößen gekommen ist, wissen wir nicht, aber wenn, dann nicht in einem solchen Umfang, dass wir uns gezwungen sähen einzuschreiten.