Entscheidung über Sunflower verschoben

Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna
Der Eingang des Leopoldshöher Rathauses. Archivfoto (2026): Thomas Dohna

Diskussion über Antrag der BFL

Leopoldshöhe (ted). Beate Twittenhoff ist dafür. Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde sollte in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses zu einem Antrag der Bürger für Leopoldshöhe (BFL) Stellung nehmen. Die möchte, dass die Gemeinde an einer Initiative für nicht-sichtbare Behinderungen teilnimmt.

Ziel der „Hidden Disabilities Sunflower“-Initiative sei es, Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen und Beeinträchtigungen den Alltag zu erleichtern und gleichzeitig das Bewusstsein in der Gesellschaft für ihre besonderen Bedürfnisse zu stärken, heißt es im Antrag der BFL.

„Viele Menschen leben mit Einschränkungen, die man ihnen nicht ansieht“, erklärte in einer Mitteilung der BFL zu dem Antrag Dennis Isaak, sachkundiger Bürger der BFL und Initiator des Antrages. „Dazu gehören beispielsweise Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, chronische Schmerzen, Epilepsie, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie verschiedene neurologische Erkrankungen. Gerade weil diese Behinderungen unsichtbar sind, stoßen Betroffene häufig auf Missverständnisse und unnötige Hürden.“

Das bestätigte Twittenhoff, die sich schon lange und aus eigener Betroffenheit für Menschen mit Behinderungen einsetzt. Sie sei sehr enttäuscht von der Stellungnahme der Verwaltung, sagte die Behindertenbeauftragte.

Die Verwaltung bescheinigt der BLF, ein wichtiges Anliegen aufgegriffen zu haben. Die Intention, Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen besser zu unterstützen, begrüßt die Verwaltung, empfiehlt jedoch, von der Einführung abzusehen. Die Initiative basiere auf Freiwilligkeit und Selbstkennzeichnung. Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen entschieden sich häufig bewusst gegen eine sichtbare Markierung, um Stigmatisierung zu vermeiden. „Das ist doch Sache der Personen selbst“, meinte Twittenhoff.

Das Symbol sei bewusst unspezifisch, schreibt die Verwaltung. Es zeige einen Bedarf an, ohne zu sagen, was konkret gebraucht werde. Im deutschsprachigen Raum sei es kaum bekannt, sodass es häufig nicht erkannt oder falsch gedeutet werden könne. Für beide Seiten entstünde damit eher Unsicherheit als Orientierung, ebenso könnten unerfüllte Erwartungen und Konflikte im Kundenkontakt die Folge sein.

Die Gleichbehandlung sei rechtlich bindend. Eine Differenzierung von Besuchergruppen ohne klar definierte Rechtsgrundlage und einheitliche Leistungsstandards sei kritisch zu sehen. Es entstehe ein Spannungsfeld zwischen individueller Rücksichtnahme und dem Anspruch auf einheitliche Verfahrensabläufe, schreibt die Verwaltung.

Die Verwaltung verfüge bereits über erprobte Maßnahmen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekämen, wie eine barrierefreie Gestaltung von Räumen und Prozessen, Terminmanagement zur Vermeidung von Stresssituationen, Schulungen zu Kommunikation und Deeskalation, Nutzung einfacher Sprache, Individuelle Unterstützung auf Nachfrage.

Dabei gelte grundsätzlich, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter auf Wunsch individuell Rücksicht auf die Bedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger, ganz ohne sichtbare Kennzeichnung nehme. Dieser Ansatz respektiere die Privatsphäre der Betroffenen und vermeide möglicherweise als unangenehm empfundene Nachfragen.

Auch wenn keine konkreten Diagnosen offengelegt würden, signalisiert das Tragen des Symbols eine gesundheitliche oder psychische Besonderheit. Dies könne unterschiedlich wahrgenommen werden und datenschutzrechtliche sowie persönliche Vorbehalte auslösen.

Die 2016 am Londoner Gatwick Airport entwickelte Sunflower-Initiative bietet nach Angaben der BFL eine einfache Lösung. Freiwillig getragene grüne Bänder oder Anstecker mit Sonnenblumenmotiv signalisieren dem Umfeld diskret, dass die betreffende Person möglicherweise etwas mehr Zeit, Geduld oder Unterstützung benötige. Eine Nachweispflicht bestehe dabei ausdrücklich nicht, betont die BFL.

Jörg Amelung (SPD) hatte sich über die Initiative kundig gemacht, und herausgefunden, dass der Anbieter ein Privatunternehmen ist. Die Gemeinde müsse eine Mitgliedschaft abschließen und könne die Symbole erwerben. Weiterverkaufen dürfe sie sie aber nicht. Gemeinnützige Einrichtungen könnten eine deutlich preiswertere Mitgliedschaft eingehen und dürften die Anstecker, Karten und Bänder verkaufen. „Die Betroffenen können sich die Symbole auch selbst kaufen“, sagte Amelung.

Andreas Brinkmann (SPD) schlug vor, die Antrag in die Fraktionen zur weiteren Diskussion zu überweisen. Dem folgten die Mitglieder des Ausschusses.

Der Antrag ist auch auf der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, 9. Juli 2026, zu finden. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Saal des Rathauses. Zum Ende der Sitzung können Einwohner Leopoldshöhes Fragen an Politik und Verwaltung stellen.

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