Diskussion ums Bürgerbegehren

Kita Greste. Archivfoto: Thomas Dohna
Kita Greste. Archivfoto: Thomas Dohna

Im Rat ging es um die Kindertagesstätten

Leopoldshöhe (ted). Ist das Bürgerbegehren zum Erhalt der kommunalen Kindertagesstätten zulässig oder nicht? Dieser Frage beantwortete der Rechtsanwalt Christian Eickeler in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstagabend nicht, gab aber Hinweise.

Vier Anträge, die zumindest die zeitweise Fortführung der Kita Greste zum Inhalt hatten, ein Vortrag von Vertreterinnen des Kreises Lippe zur Kindertagesstättenplanung und eine Stellungnahme der Kanzlei Wolter Hoppenberg zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der kommunalen Kitas standen auf der Tagesordnung der Sitzung.

Vier Anträge

Überraschend hatte die CDU neben den schon bekannten Anträgen von BFL, PUB und der von den Verfassungsschutzämtern zumindest teilweise als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD ebenfalls einen Antrag vorgelegt, mit dem der vorläufige Weiterbetrieb der Kita Greste ermöglicht werden sollte. Einem ebenso überraschenden Vorstoß des Vorsitzendenden des Bildungsausschusses Christian Kühnel (SPD) auf Behandlung dieser Anträge in seinem Ausschuss folgte die Mehrheit der Ratsmitglieder.

Günter Dove (SPD) fragte anschließend, welche Folgen das für das Bürgerbegehren und die Kita Greste haben könne. Bürgermeister Martin Hoffman blockte zunächst mit dem Hinweis „Der Beschluss ist gefasst“ ab.

Dagmar Beermann (PUB) griff die Frage Doves später in der Sitzung auf und fragte bei den Vertreterinnen des Kreises Lippe noch einmal nach. Die versicherten, dass das Anmeldeportal des Kreise Lippe wieder geöffnet werden und bis Ende Dezember Anmeldungen entgegengenommen werden könnten. Die letzte Ratssitzung des Jahres findet am Donnerstag, 17. Dezember 2026 statt.

Kühnel sicherte zu, dass die Anträge in der November-Sitzung des Bildungsausschusses beraten würden. Die ist für Dienstag, 10. November 2026, geplant, könne aber noch um eine Woche nach vorn oder hinten verschoben werden. Das hänge vom Gutachten zum Bürgerbegehren ab.

Das Gutachten

Rechtsanwalt Christian Eickeler betonte, dass seine Stellungnahme noch nicht das fertige Gutachten sei. Das Bürgerbegehren zum Erhalt der kommunalen Kitas sei ein initiierendes Begehren. Als zweite Form des Bürgerbegehrens gebe es das kassatorische Bürgerbegehren, mit dem gefordert werde, einen Ratsbeschluss aufzuheben.

Das Bürgerbegehren sei angemeldet worden, bevor der Gemeinderat seinen Beschluss zur Schließung der Kita Greste gefasst habe, sagte Eickeler. Der Beschluss betreffe Teile des Bürgerbegehrens. Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte in NRW sage, dass ein die Sache betreffender Ratsbeschluss spätestens in der Begründung aufgeführt werden müsse.

Ein auf ein Bürgerbegehren folgender Bürgerentscheid ersetze einen Ratsbeschluss, sagte Eickeler. Die bloße Mitteilung, ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen, entfalte keine Sperrwirkung für einen Ratsbeschluss. Ein Bürgerbegehren sei eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie.

Bei einem Bürgerbegehren gebe es die Möglichkeit einer vorgezogenen Prüfung. Die habe die Initiative abgelehnt, sagte Eickeler. Die in der Gemeindeordnung genannte Frist von acht Wochen sei für die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht einzuhalten. Wegen der Komplexität der Prüfung könne nicht von einer Verschleppung die Rede sein.

Bei der Bewertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens komme es auf jedes Wort an, sagt Eickeler und weist auf die Worte „dauerhaft“ und „verbleiben“ in der Frage des Bürgerbegehrens hin. „Was bedeutet dauerhaft“, fragte der Rechtsanwalt. Es komme auf die Sicht eines angenommenen objektiven Dritten an. „Wer das Bürgerbegehren liest, weiß nicht, dass es einen Ratsbeschluss gibt“, sagte Eickeler.

In der Diskussion wies Dagmar Beermann (PUB) auf die Zahl der Unterstützer des Bürgerbegehrens hin: „3.500 Bürger zur Unterschrift zu bewegen, das macht doch etwas mit uns“, was das Publikum in den übervollen Zuschauerreihen zu Applaus hinriss. Bürgermeister Martin Hoffmann wies auf die Gemeindeordnung NRW hin, die Bekundungen aus dem Zuschauerraum verbietet: „Ich bin es langsam echt leid“.

Frank Elbrächter begrüßte das Gutachten: „Das Schlimmste ist, wenn Bürgerbegehren ins Leere laufen, weil Fakten geschaffen werden.“  Auf eine missverständliche Äußerung Elbrächters verwahrte sich Eickeler, im Gutachten aus Gefälligkeit eine bestimmte Richtung einzuschlagen. „Es ist eine objektive Prüfung dessen, was wir vorfinden“.

Christine Frevert (Grüne) bezweifelte, dass alle Unterzeichner des Bürgerbegehrens verstanden hätten, was sie dort unterzeichnet haben. „Viele Leute haben nur die Unterschriftenliste ohne Begründung gesehen“, behauptete Frevert. Frage, Begründung und Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens sind auf einer Seite zusammengefasst.

Axel Meckelmann, Fraktionsvorsitzender der CDU, sagte, dass es am Ende ja ein Ergebnis geben werde, das Folgen haben werde. „Es steht offen, das Gutachten einer juristischen Prüfung zu unterziehen“, sagte Meckelmann.

Bedarfsplanung

Die Planung, wie viele Plätze in Einrichtungen vorgehalten werden müssen, um die Kinder zu betreuen, findet einmal im Jahr in Zusammenarbeit des Kreises Lippe mit den Kommunen statt, erläuterte Martina Brinkmann. Sie leitet die Abteilung Kindertageseinrichtungen in der Kreisverwaltung. Die Planung beginne mit der Erhebung, welche Tagesstätten mit welcher Qualität es gebe. Dann werde ermittelt, wie viele Plätze benötigt werden. Zum Dritten werde geschaut, welche Maßnahmen nötig seien, um Bedarf und Angebot in Einklang zu bringen.

In diesem Jahr sei auf Wunsch von Eltern die Anmeldezeit für Kindertagesstätten um einem Monat vorgezogen worden. Zurzeit liefen die Anmeldungen noch zögerlich. Die Kinder würden in enger Abstimmung mit den Kommunen versorgt, sagte Brinkmann.

In der ersten Phase der Planung werde der Bedarf anhand der Daten der Einwohnermeldeämter ermittelt, sagte Janine Matthes. Die Planung werde regelmäßig überprüft, teilweise unterjährig, in Abstimmung mit freien Trägen und den Kommunen.

Für Leopoldshöhe rechnet die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit 944 Kindern. Für die kommenden Jahre rechnet sie mit sinkenden Zahlen bei den U3-Kindern, von 444 heute auf 402 im Jahr 2038. Bei den Ü3 Kindern geht die Zahlen von 495 auf 459 zurück. Leopoldshöhe sei kreisweit keine Ausnahme, nur in Augustdorf steige die Zahl der Kinder.

Martin Betge (BFL) fragte, ob nach der Schließung der Kita Greste Geschwisterkinder zusammen in den übrigen kommunalen Kitas untergebracht werden könnten. Matthes antwortete, die Planung laufe noch. „Wir wissen im Moment nur, dass alle Kinder in Leopoldshöhe einen Platz bekommen werden.“

Günter Dove verwies auf das Jahr 2019, in dem ein Maximum von Kindern versorgt werden musste. In den Jahren 2000 bis 2025 sei die Zahl der neu geborenen Kinder immer um 140 geschwankt. Er warnte, die Kapazitäten nicht zu sehr zurückzufahren.

Bürgermeister Hoffmann verwies auf freie 35 Plätze in Gruppen der Tagesstätten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und auf acht in der Kindertagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Gegenüber den Leopoldshöher Nachrichten gibt die Kita sechs freie Plätze an. Mit zwei zurzeit stillgelegten Gruppen in AWO-Kitas seien das 100 freie Plätze. Er fände es nicht schlimm, dass Kinder in eine AWO- oder die DRK-Kita gingen. „Die Kinder werden überall gut betreut“, sagte Hoffmann.

Verwundert zeigte sich PUB-Fraktionsvorsitzender Elbrächter (PUB). Die Gemeinde habe in einem Papier angegeben, dass alle Kinder der Kita Greste in anderen kommunalen Kitas unterkommen könnten, in einem neuerlichen Schreiben aber mitgeteilt, dass nicht alle Kinder aufgenommen werden könnten. Auch die CDU sei darüber irritiert, sagte deren Fraktionsvorsitzender Meckelmann, was zu ihrem Antrag auf vorläufige Weiterführung der Kita Greste geführt habe.  

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