
Gemeiderat soll tagen
Leopoldshöhe (ted). Die BFL-Fraktion hat eine Sondersitzung des Gemeinderates beantragt. In der soll es um die Aufhebung der Schließung der Kita Greste gehen. Die BFL will damit verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Die Fraktion beruft sich dabei auf Paragraph 47 Absatz 1 der NRW-Gemeindeordnung. Demnach muss der Bürgermeister nach einem Antrag einer Fraktion unverzüglich eine Sitzung des Gemeinderates einberufen. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates muss der Bürgermeister dem Rat mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen einladen. Die Sitzung könnte damit Anfang November stattfinden.
Die BFL möchte in der Sitzung beschließen lassen, dass die Kita Greste in das laufende Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2027/2028 wiederaufzunehmen ist, um eine spätere Entscheidung über den Fortbestand der Einrichtung nicht vorwegzunehmen.
In einem zweiten Tagesordnungspunkt will die BFL die vier zur Ratssitzung am 15. Oktober 2026 vorgelegten Anträge zur Zukunft der Kita Greste beraten und beschließen lassen. In der genannten Ratssitzung hatte eine Ratsmehrheit auf Antrag Christian Kühnels (SPD), des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultur, die Anträge in seinen Ausschuss verwiesen.
Durch die Vertagung der Anträge in der Ratssitzung vom 15. Oktober 2026 sei eine dringend notwendige Sachentscheidung ausgeblieben, schreibt die BFL in ihrem Antrag. Da die Kita Greste derzeit nicht für Neuanmeldungen zur Verfügung stehe und das Anmeldeverfahren bereits Ende November ende, bestehe die Gefahr, dass allein durch den Zeitablauf vollendete Tatsachen geschaffen würden.
Eine kurzfristige Entscheidung sei deshalb zwingend erforderlich, um Planungssicherheit für Eltern, Kinder, Beschäftigte und die Gemeindeverwaltung zu schaffen. Zudem hält es die BFL für notwendig, dass die vier vorliegenden Anträge im Rat offen diskutiert und einer demokratischen Entscheidung zugeführt werden.
Die BFL fordert in ihrem Antrag eine Aussetzung der Schließung der Kita Greste um mindestens ein Kindergartenjahr und, sollte eine Schließung beschlossen werden, eine sozialverträgliche dreijährige Auslaufphase. Die PUB fordert, die Kita Greste wieder in das laufende Anmeldeverfahren aufzunehmen. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag der CDU. Die in Teilen gesichert rechtsextremistische AfD fordert die Aufhebung des Schließungsbeschlusses, den der Gemeinderat im Juli 2026 gefasst hatte.
Die Verweisung in den Fachausschuss empfinden die BFL als einen Affront gegenüber den Antragstellern, „vor allem aber gegenüber den zahlreichen anwesenden Eltern, Kindern und Beschäftigten der Kita Greste. Sie hatten auf eine sachliche Diskussion und endlich mehr Planungssicherheit gehofft. Stattdessen wurde jede inhaltliche Auseinandersetzung bereits im Ansatz unterbunden“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion.
Bemerkenswert sei die kurzfristig eingebrachte CDU-Tischvorlage. Darin räume die CDU ein, dass die ursprünglich zugesagte Unterbringung aller Grester Kinder in kommunalen Einrichtungen offenbar nicht gewährleistet werden könne. Die CDU stimmte der Vertagung der Anträge zu. „Wenn selbst die CDU inzwischen Zweifel an einer wesentlichen Grundlage des ursprünglichen Schließungsbeschlusses äußert, ist es umso unverständlicher, dass eine offene Diskussion im Rat verhindert wurde“, wird der Pressesprecher der BFL, Martin Betge, zitiert.
Die Verwaltung hatte auf mögliche Folgen einer späteren Entscheidung hingewiesen. Personalleiter Dennis Warkentin stellte in der Ratssitzung fest, dass eine Fortführung der Kita Greste erhebliche Schwierigkeiten bei der Personalplanung verursachen könnte, da bereits vorgenommene Planungen angepasst werden müssten.
„Umso unverständlicher ist es, dass der Rat gerade jetzt keine Entscheidung getroffen hat. Wenn selbst die Verwaltung auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Personalplanung hinweist, wäre eine frühzeitige Klärung besonders wichtig gewesen“, kritisiert Betge. Durch die Vertagung bleibe die Unsicherheit nicht nur für Eltern und Kinder, sondern auch für die Beschäftigten bestehen.
Widersprüchlich erscheint es der BFL, dass einerseits mit dem Verweis auf das noch fehlenden Strukturkonzept für die Kindertagesstätten eine Entscheidung vertagt werde, andererseits das laufende Anmeldeverfahren bereits Fakten schaffe. „Wenn für die Kita Greste keine neuen Kinder angemeldet werden können, wird eine spätere Fortführung zunehmend erschwert“, erklärt Betge.
Die BFL verweist auf die Angaben des Kreisjugendamtes in der Sitzung. Zwar stünden nach Angaben der Vertreterinnen in Einrichtungen freier Träger mehr als 100 Plätze zur Verfügung. Ob alle Kinder aus Greste in den verbleibenden kommunalen Kitas untergebracht werden können und ob Geschwisterkinder möglicherweise getrennt werden müssen, bleibe offen, schreibt die BFL.
Die Fraktion verweist auch auf das Bürgerbegehren mit 3.459 Unterschriften. Die mit der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragte Rechtsanwaltskanzlei äußerte in der Sitzung Zweifel an der Zulässigkeit. Unabhängig von dieser juristischen Bewertung bleibe für die BFL die politische Bedeutung der Unterschriften bestehen. „Fast 3.500 Bürgerinnen und Bürger haben sich für den Erhalt der kommunalen Kitas eingesetzt. Ein solches demokratisches Signal verdient eine ernsthafte politische Auseinandersetzung“, betont Betge.





