Infektionszahl stabil

In Leopoldshöhe kein Anstieg

Leopoldshöhe (ted). In der Großgemeinde gibt es nach Mitteilung des Kreises Lippe vier aktive Infektionen mit dem Corona-Virus. 34 Menschen waren oder sind infiziert, 30 sind Genesen, drei sind an Covid-19 verstorben. Im Kreis Lippe gibt es insgesamt 995 bestätigte Coronafälle, damit sind seit gestern zwei weitere Infektionen bekannt. 904 Personen sind wieder genesen. 31 Personen sind verstorben. Aktuell sind 60 Personen in Lippe nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit dem 6. März wurden bisher 20.229 Abstriche von mobilen Teams und im Diagnostikzentrum genommen.

In der Kindertagesstätte Schatzkiste in Detmold ist der Regelbetrieb nach bestätigten Corona-Infektionen wieder aufgenommen worden.

Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen beschränkt werden, haben Bund und Länder beschlossen. Es sollen nicht mehr als 50 Personen feiern dürfen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Für Feiern in privaten Räumen soll es keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. Kanzlerin Angelika Merkel und die Ministerpräsidenten empfehlen in ihrem Beschluss aber, in privaten Räuem mit nicht mehr als 25 Teilnehmern zu feiern.

Sollte es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner geben, wird die Zahl der Feiernden in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 festgelegt. In privaten Räumen sollen dann nicht mehr als zehn Menschen zusammen sein.

Für falsche Angaben auf den Nachverfolgungslisten soll es ein Bußgeld von mindestens 50 Euro geben.

Statistik der Coronafälle, Stand 29. September 2020
bestätigte
Infektionen
wieder
genesen
Tote
Lippe99590431
Augustdorf2722 
Bad Salzuflen1961779
Barntrup16122
Blomberg6663 
Detmold1891724
Dörentrup1212 
Extertal27213
Horn-Bad Meinberg1061042
Kalletal3131 
Lage81681
Lemgo108975
Leopoldshöhe34303
Lügde1111 
Oerlinghausen52481
Schieder-Schwalenberg3029 
Schlangen971

Tipps und Informationen rund um die Pandemie

Corona-Regelungen (Stand 16. September 2020):

Treffen im öffentlichen Raum

  • Es dürfen maximal zehn Personen zusammentreffen.
  • Mehr Personen dürfen zusammentreffen, wenn sie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind.
  • Mehr Personen dürfen zusammentreffen, wenn sie aus maximal zwei häuslichen Gemeinschaften kommen.
  • Mehr Personen dürfen auch zusammenkommen, wenn es um die Begleitung von Minderjährigen, Unterstützungsbedürftigen oder festen Gruppen von Kindern, die ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) geht.
  • Mehr als zehn Personen dürfen es auch sein, wenn zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen vorliegen.
  • Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öff…