Verbaut: Diese Palisade aus Betonsteinen ist eine Abweichung vom beschlossenen Bauprogramm für die Straße Am Wellenholz. Damit darf die Gemeinde keine Bescheide über die Anliegerbeiträge verschicken, stellt das Verwaltungsgericht Minden fest. Foto: Thomas Dohna
Anwohner klagen gegen Beitragsbescheide
Bechterdissen/Minden. Eigentlich dürfte es die Siedlung entlang der Straße Am Wellenholz nicht geben. Für die 13 Häuser im sogenannten Außenbereich gibt es keine Satzung, die das Bauen dort erlauben würde. Dennoch stehen sie dort seit Ende der 1950er Jahre. Die Straße gibt es ebenso lange und den Kanal darin wohl auch. Um die Baukosten für beide ging es am Dienstag, 18. August, in einer mündlichen Hauptverhandlung vor der fünften Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden. Der Prozess hat eine rund fünfjährige Vorgeschichte.
In den 1950er Jahren musste gebaut werden. Die Bevölkerung nahm zu, viele Vertriebene aus Schlesien und Ostpreußen lebten noch in Lagern. Andere waren schon zu einem gewissen Wohlstand gekommen. 1956 gab es so wenige Arbeitslose, dass Wirtschaftsforscher von Vollbeschäftigung sprachen. Wohnungsbauunternehmen suchten in Bielefeld und den Randgemeinden nach Baugrundstücken, auch in Bechterdissen. Ein Landwirt war bereit, zu verkaufen. Am Grenzweg entstand ein Stichweg, s…