Kreis Lippe, Polizei und der Zoll kontrollieren die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes

Kreis Lippe/ Bad Salzuflen. Prostitution ist nur erlaubt, wenn dabei alle Gesetze eingehalten werden, teilt die Pressestelle des Kreises Lippe mit. Die Ordnungsbehörden erreichen immer wieder Hinweise auf Etablissements, in der Prostitution ohne eine Genehmigung bei einer Behörde stattfinden soll. Jetzt haben Kreis Lippe, Polizei Lippe und der Zoll Liegenschaften in Bad Salzuflen kontrolliert, wo der Verdacht auf ein nicht genehmigtes Prostitutionsgewerbe bestand.

Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Zudem gibt es auch eine gewerbliche Prostitution, wenn Räumlichkeiten für die sexuellen Dienstleitungen bereitgestellt werden. Den Gewerberechtlichen Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) kontrolliert der Kreis Lippe, hier liegt also die Zuständigkeit. Auch das Etablissement in Bad Salzuflen müsste vorab genehmigt werden. Die Kontrolle führte der Kreis Lippe mit Mitarbeitern aus dem Fachbereich Ordnung und aus dem Ausländeramt durch, unterstützt dur…