
Eine Veränderungssperre für vier Grundstücke an der Gartenstraße
Asemissen (ted). Es schien, als habe sich die Lage rund um das Begegnungszentrum B-vier an der Parkstraße beruhigt. Die Parkstraße ist ausgebaut und die Parksituation hat sich mehr oder weniger entspannt. Auch die Treffen von Jugendlichen auf dem Parkplatz haben nach Auskunft der Verwaltung nachgelassen. Nun droht neues Ungemach. Die Gemeinde reagiert mit einer Veränderungssperre.
Die Gartenstraße ist eine der typischen, etwas breiteren Verteilerstraßen in den Wohngebieten Leopoldshöhes. Die meisten Häuser stehen dort seit Jahrzehnten. Generationswechsel stehen an oder sind vollzogen. Neue Ideen kommen auf. Eine davon ist der Bau eines Mehrfamilienhauses nicht weit von der Einmündung der Parkstraße auf die Gartenstraße. Dort stehen bisher zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser.
Blick auf das B-vier
Seit 1974 gibt es den dort gültigen Bebauungsplan „Barkhauser Bruch“. Damals schon sah der Plan auf den vier betroffenen, im Schnitt mehr als 1.000 Quadratmeter gr…
Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, lässt der Vorgang doch einige Fragen offen:
Hier existiert seit fast 50 Jahren ein rechtsgültiger Bebauungsplan. Warum soll hier plötzlich so erschreckt mit einer Veränderungssperre reagiert werden, wenn jemand im Rahmen dieses Plans bauen will?
Es werden doch sonst Bauvorhaben erlaubt, die in eigentlich nicht bebaubaren Bereichen, wie z.B. Landschaftsschutzgebieten, errichtet werden. Gleichermaßen wird ein Bebauungsplan mit Änderungen bis an die Schmerzgrenze ausgereizt, um ein Vorhaben zu ermöglichen, das einen massiven, dreigeschossigen Baukörper in ein von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägtes Gebiet setzt. In beiden Fällen wurde auf die nachbarschaftlichen Belange keine Rücksicht genommen. Ob die Neubebauung Lärm- oder Lichtreflektionen durch helle, glatte Wände oder Verdunkelung angrenzender Altbebauung bzw. Aussichtslosigkeit auf einen Wald auslöst, wurde nicht in die Überlegungen einbezogen. Nur, wenn es anscheinend um die Interessen der Gemeinde Leopoldshöhe geht (B4), zieht man die Notbremse. Auch in anderen Fällen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit mehrerlei Maß gemessen wird, wenn gebaut werden soll. Eine Veränderungssperre, um zu verhindern, dass sich auf einem leeren Gewerbegelände neues Gewerbe ansiedelt, nachdem (huch!) dort ein dunkler Kasten entstanden ist. Ähnliche, dunkle Kästen am Ortseingang stören hingegen nicht, wenn das gemeindliche Grundstück unbedingt verkauft werden muss. Und so können noch andere Beispiele einer gewissen Planlosigkeit bzw. Planungsunsicherheit angeführt werden. Oder hat das administrative Corona – Chaos auch andere Bereiche infiziert? Ein Tipp an die Politik: Die Verwaltung führt Ratsbeschlüsse aus, nicht umgekehrt.