Achtung Spielstraße!

Verkehrsberuhigte Zonen sollen das Unfallrisiko minimieren und räumen Fußgängern Vorrang ein. Spielende Kinder und Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier besondere Rücksicht nehmen.
Verkehrsberuhigte Zonen räumen Fußgängern Vorrang ein. Spielende Kinder und Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen, Autofahrer und Radler müssen hier besondere Rücksicht nehmen. Foto: Lisa Windolph

Flyer-Aktion zu den geltenden Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

Leopoldshöhe (liw). „Wir wollen aufklären, anstatt zu bestrafen“, sagt Frank Sommer, Sachgebietsleiter für Bürgerservice, Ordnung und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe. Aus diesem Anlass soll nun ein Flyer des Ordnungsamtes an die Regeln der einzelnen Verkehrsteilnehmenden im sogenannten verkehrsberuhigten Bereich, den sogenannten Spielstraßen, erinnern.

Seit der Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung im Jahr 1980 soll die Idee des „verkehrsberuhigten Bereiches“, für die meisten besser bekannt als Spielstraße, für mehr Sicherheit und Entschleunigung innerhalb geschlossener Ortschaften sorgen. Ähnliche Konzepte gibt es in Österreich, der Schweiz, Belgien und Frankreich.

Sicherheit und Entschleunigung kommen besonders den Kleinen in der Gesellschaft zugute. Zumindest in der Theorie. Denn die Realität zeige, dass die gesonderten Regeln häufig nicht eingehalten werden. „Für viele liegt der Führerschein dann doch schon länger zurück, da geraten die genauen Bestimmungen…