Corona-Post für 70-Jährige

Der Kreis informiert über die Auffrischungsimpfung

NRW/Kreis Lippe/Leopoldshöhe. Rund 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahren erhalten in den kommenden Wochen Post, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert mit einem Schreiben, das über die Kreise und kreisfreien Städte versandt wird, über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.

Sofern die letzte Coronaschutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliege, seien Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 70 Jahre alt sind, dazu aufgerufen, sich kostenlos bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin ein weiteres Mal impfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) habe hierzu eine deutliche Empfehlung ausgesprochen.

„Die Wirksamkeit der Coronaschutzimpfung lässt nach jetzigem Wissensstand etwa ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung nach – gerade bei älteren Menschen. Auch wenn dann immer noch ein vergleichsweise guter Impfschutz vorhanden ist, sollten Menschen über 70 Jahren ihren Impfschutz frühestens nach sechs Monaten auffrischen lassen. Daher lautet meine Bitte: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Impftermin für die Auffrischung, damit Sie mit dem bestmöglichen Impfschutz durch den Winter gehen können“, erklärt Gesundheitsminister Laumann. Der Brief sei keine Voraussetzung für eine Auffrischungsimpfung.
 
Insbesondere werde eine Auffrischungsimpfung derzeit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeheimen empfohlen. Die entsprechenden Impfungen dort laufen bereits und sollen bis zum 31. Oktober 2021 abgeschlossen sein. Auch den dort Beschäftigten empfiehlt die STIKO eine Auffrischungsimpfung. Zudem laufen die Auffrischungsimpfungen zum Beispiel auch in Demenz-WGs oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch hier gelte: Die Auffrischungsimpfung werde dann angeboten, wenn die Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliege.
 
Eine grundsätzliche Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung der Allgemeinbevölkerung unter 70 Jahren gibt es derzeit nicht, so der Gesundheitsminister. Eine Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung für jene Personen zwischen 60 und 70 Jahren, die sich im Rahmen der sogenannten „Osteraktion“ mit AstraZeneca haben impfen lassen, liegt derzeit ebenfalls noch nicht vor.

Über eine Auffrischungsimpfung müsse hier deshalb im Einzelfall vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin entschieden werden. Denn gemäß den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 2. und 9. August 2021 werde Personen, die sowohl die Erstimpfung als auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, unabhängig vom Alter eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Voraussetzung sei lediglich, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
 
Personen in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sollten die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn seit ihrer Grundimmunisierung bereits sechs Monate vergangen sind. In der Regel dürfte dieses Angebot unmittelbar am Arbeitsplatz unterbreitet werden. Alternativ ist auch die Impfung in einer ambulanten Arztpraxis möglich.
 
Auch Personen, die in der Vergangenheit mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, sollten einen Arzttermin für eine Auffrischungsimpfung vereinbaren. Das Land werde darüber hinaus sicherstellen, dass auch schwer erreichbare Personengruppen, die zum Beispiel über mobile Teams mit Johnson & Johnson geimpft wurden, ein Impfangebot mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Hierzu gehören beispielsweise wohnungslose Menschen.
 
Minister Laumann: „Es gibt immer noch Menschen, die sich trotz aller Bemühungen bisher noch zu gar keiner Coronaschutzimpfung entschieden haben. Ich betone es gerne erneut: Jeder, der sich impfen lässt, leistet einen Beitrag dazu, damit wir gut durch die kalte Jahreszeit kommen. Und gerade für die älteren Bevölkerungsgruppen gilt: Denken Sie auch an die Grippeschutzimpfung. Diese kann gleichzeitig mit der Coronaschutzimpfung verabreicht werden. Denn wir dürfen nicht vergessen: Auch die Influenza kann für Risikogruppen lebensgefährlich sein.“
 

Zahlen und Daten

Aktive Coronafälle in den Gemeinden des Kreises im Vergleich

Stand 22. Oktober 2021


aktive
Infektionen
/Vorwoche

Gesamtinfektionen / Vorwoche
Lippe712 / 75621.780 / 21.427
Detmold183 / 2044.817 / 4. 731
Lemgo86 / 932.364 / 2.305
Bad Salzuflen79 / 603.745 / 3.686
Lage70 / 682.755 / 2.732
Leopoldshöhe51 / 451.026 / 996
Oerlinghausen51 / 53880 / 868
Kalletal43 / 39738 / 715
Augustdorf41 / 551.349 / 1.333
Horn-Bad Meinberg33 / 32983 / 969
Blomberg15 / 16877 / 871
Barntrup14 / 15457 / 452
Dörentrup11 / 26256 / 249
Schieder-Schwalenberg10 / 18477 / 475
Schlangen9 / 7374 / 368
Lügde8 / 6323 / 319
Extertal8 / 19359 / 355

Quelle: Robert-Koch-Institut

Belegung der Intensivbetten in Lippe

Stand 22. Oktober 2021

4.2.202111.2.202118.2.202125.2.20214.3.20211.4.20218.4.202116.4.202123.4.202130.4.20217.5.202115.5.202122.5.202127.5.20213.5.202110.6.202117.6.202125.6.20212.7.20219.7.202115.7.202123.7.20211.8.20217.8.202115.8.2021 20.8.202127.8.2021 3.8.202110.9.202117.9.202124.9.20211.10.20218.10.202115.10.202122.10.2021
Anteil der COVID-19 PatientInnen an der Gesamtzahl der Intensivbetten:28%32%22%14%10%16%14%20%22%16%12%10%16%14%8%4%4%4%6%4%6%4%2%4%2%6%14%12%14%18%26%18%12%10%8%
Betten frei:64342423223324242231223455452222233
Betten belegt:4446474648464846484847474846484648484749484847464545464548484848484747
Betten gesamt:5050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050505050
COVID-19 Fälle aktuell in intensivmedizinischer Behandlung:14161175871011865874222323212137679139654
davon invasiv beatmet:564335582520443222222201131147107111

Quelle: www.intensivregister.de

Nachbarkreise Coronazahlen / Inzidenzwert

Stand 22. Oktober 2021

Kreis/Kreisfreie StadtInfektionen / VorwocheInzidenzwert / Vorwoche
Minden19.313 / 18.908130,9 / 127,6
Lippe21.780 / 21.427105,8 / 96,3
Gütersloh24.014 / 23.71378,4 / 66,9
Bielefeld19.858 / 19.60771,1 / 46,8
Höxter6.052 / 5.95468,7 / 47,9
Herford13.714 / 13.56161,5 / 59,5
Holzminden2.187 / 2.14461,2 / 64,1
Schaumburg Landkreis5.761 / 5.69144,2 / 34,1
Hameln5.249 / 5.18840,4 / 29,6
Paderborn12.995 / 12.87935,4 / 32,8

Quelle: Robert-Koch-Institut

Landkreise mit Inzidenzzahl kleiner als 35

Stand: 22. Oktober 2021

Es gibt unter den 412 Landkreisen im gesamten Bundesgebiet 27 (66 in der Vorwoche), deren Inzidenzwert unter 35 liegt. Den kleinsten Inzidenzwert mit 18,0 hat die Stadt Emden.

Quelle: Robert-Koch-Institut

Landkreise mit Inzidenzzahl größer als 35

Stand: 22. Oktober 2021

Es gibt unter den 412 Landkreisen im gesamten Bundesgebiet 385, deren Inzidenzwert über 35 liegt (Vorwoche 346) und 156 Kreise mit einem Inzidenzwert von über 100 (Vorwoche 81 Kreise), 37 Kreise mit einem Inzidenzwert von über 200, sechs Kreise mit einem Inzidenzwert von über 300 und drei Kreise mit einem Inzidenzwert von über 400. Den höchsten Inzidenzwert mit 453,3 hat der Landkreis Mühldorf am Inn(Vorwoche Landkreis Berchtesgardener Land 312,2) meldet das Robert-Koch-Institut.

Quelle: Robert-Koch-Institut

Daten in NRW

Stand: 22. Oktober 2021

In Nordrhein-Westfalen liegt der Landkreis Minden-Lübbecke mit einem Inzidenzwert von 130,9 an der Spitze (Vorwoche Stadt Hagen 132,0 ). Den niedrigsten Inzidenzwert mit 29,8 hat der Landkreis Wesel (Vorwoche Landkreis Coesfeld 13,6). Der Kreis Lippe belegt mit einem Inzidenzwert von 105,8 (96,3 in der Vorwoche) Platz 51 von insgesamt 53 Kreisen (Vorwoche Platz 51).
Drei Kreise haben einen Inzidenzwert von unter 35 (18 in der Vorwoche), und drei Kreise haben einen Inzidenzwert von über 100 (Vorwoche zwei Kreise).

Quelle: Robert-Koch-Institut

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Kostenpflichtige Tests

Seit Montag, 11. Oktober sind die Corona-Tests kostenpflichtig. Getestet wird in Leopoldshöhe bei der Tagespflege in Asemissen, bei der mobilen Teststation montags auf dem Marktplatz in Leopoldshöhe und bei Dr. Boris Hoffmann, jeweils mit Anmeldung.

Keine Maskenpflicht im Freien mehr

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.

Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben

In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Vielmehr werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.