Ab sofort gelten die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes
Kreis Lippe. Im Kreis Lippe ändern sich die Regelungen für Reiter, die auf Wegen in der freien Landschaft und im Wald unterwegs sind. Ab sofort gelten die Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes. Dieses ermöglicht Reitern, im Wald auf allen Straßen und Fahrwegen (befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege) sowie auf gekennzeichneten Reitwegen zu reiten, heißt es in der Mitteilung des Kreises. In freier Landschaft ist das Reiten nach wie vor auf allen Straßen und Wegen erlaubt – private Flächen ausgenommen. Im Bereich der touristischen Ziele an den Externsteinen, dem Hermannsdenkmal und den Donoper Teichen bleibt das Reitverbot bestehen. „Hier treffen regelmäßig viele unterschiedliche Erholungssuchende – unter anderem Menschen mit Einschränkungen sowie Kinder – aufeinander, sodass eine Gefährdung für Personen sowie für Ross und Reiter besteht, wenn dort geritten wird“, so Daniel Telaar, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde.
Auch in Teilen des Stadtwaldes von Bad …