Neues zur NRW-Soforthilfe

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Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe, begrüßt die Fristverlängerung zur Rückzahlung der NRW-Soforthilfe. Foto: IHK Lippe.

Land verlängert Rückzahlungsfrist

Kreis Lippe. Das Land NRW hat die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe vom 31. Oktober 2022 auf den 30. Juni 2023 verlängert. Das begrüßt die IHK Lippe in einer Mitteilung.

Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden, heißt es in einer Mitteilung der IHK Lippe.