
Freiwillige Ausweitung des Tariftreuegesetzes beschlossen
Leopoldshöhe (liw). Unternehmen, die vor der Gemeinde Leopoldshöhe Aufträge haben wollen, müssen in Zukunft nachweisen, dass sie Tariflöhne zahlen. Das beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde in seiner jüngsten Sitzung.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass Unternehmen sich zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichten, wenn sie Aufträge für Dienstleistungen von öffentlichen Auftraggebern annehmen, die die Höhe von 25.000 Euro überschreiten. Liegt der Auftragswert unter dieser Grenze, gelten die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nicht. In einem Antrag der SPD-Fraktion heißt es, dass man Auftragnehmer unabhängig von der Höhe der Auftragskosten zu einer Einhaltung der Tarifzahlungen verpflichten wolle. Die Grenze soll von 25.000 Euro auf den ersten Euro verschoben werden.