Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums NRW gilt ab Donnerstag, 5. Mai
Isolierung bei einer Coronainfektion
Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.
- Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage. Die Isolierung kann grundsätzlich nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden.
- Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses.
- Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).
- Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung der Isolierung und auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
- Positiv getestete Personen müssen – wie bisher – ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig …