Am Mühlenbach: Häuser müssen zurückgebaut werden

Vier Häuser an der Straße Am Mühlenbach müssen so umgestaltet werden, dass sie den Vorgaben des dort geltenden Bebauungplanes entsprechen. Foto: Thomas Dohna
Vier Häuser an der Straße Am Mühlenbach müssen so umgestaltet werden, dass sie den Vorgaben des dort geltenden Bebauungplanes entsprechen. Foto: Thomas Dohna

Kreis gibt bis Mai 2023 Zeit

Schuckenbaum (ted). Die Bauverwaltung des Kreises Lippe hat eine Entscheidung gefällt. Vier Häuser, die an der Straße Am Mühlenbach neu gebaut worden sind, müssen „zurückgebaut“ werden. Sie sind bis zu 53 Zentimeter zu hoch.

Der Kreis Lippe ist Baugenehmigungs- und Bauordnungsbehörde für die Gemeinde Leopoldshöhe. Er hat die Aufgabe, die Einhaltung von geltenden Bebauungsplänen zu überwachen. Bei vier Häusern an der Straße Am Mühlenbach hatte der Kreis im vergangenen Jahr Überschreitungen der zugelassenen Höhen um bis zu 53 Zentimeter festgestellt und anschließend einen Baustopp verhängt.