Klage gegen Heimathof abgewiesen

Kommerzielle Veranstaltungen sind auf dem Heimathof weiterhin möglich, hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Geklagt hatte ein Nachbar. Archivfoto: Thomas Dohna
Kommerzielle Veranstaltungen sind auf dem Heimathof weiterhin möglich, hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Geklagt hatte ein Nachbar. Archivfoto: Thomas Dohna

Kommerzielle Veranstaltungen bleiben erlaubt

Leopoldshöhe (ted). Ein Nachbar des Heimathofes hat nach sechs Jahren Verfahrensdauer seinen Prozess gegen den „kommerziellen Betrieb“ auf dem Heimathof verloren. Das Gericht bestätigte, dass die Baugenehmigung einen solchen Betrieb umfasse. Der Kläger habe nicht ausreichend nachweisen können, dass es durch diesen Betrieb Störungen gebe.

Seit 2016 lief die Klage. Der Nachbar des Heimathofes reagierte damit auf einen Bescheid der Gemeindeverwaltung. Der Nachbar hatte einen Antrag auf Beendigung einer kommerziellen Nutzung des Heimathofes mit der Begründung gestellt, es gingen durch eine solche Nutzung unzulässige Emissionen aus.