Gesundheitsamt des Kreises berät
Kreis Lippe. Mit Ablauf des 31. Juli 2022 ist die Übergangsfrist der Masern-Impfpflicht ausgelaufen und Eltern müssen die Impfung ihrer Schul- und Kitakinder nachweisen können. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Lippe noch einmal hin. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder bereits seit dem 1. März 2020 nicht mehr aufnehmen. Schüler dürfen allerdings auch ungeimpft weiter zur Schule gehen, da die allgemeine Schulpflicht der Masernimpfpflicht vorgeht, teilt der Kreis Lippe mit.
Die Masern-Impfpflicht gilt auch für Personen, die in verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten. Grundlage ist das durch das Masernschutzgesetz angepasste Infektionsschutzgesetz. Die Gesundheitsämter nehmen nicht nur die Meldung einer Masernerkrankung an, sie kontrollieren auch die Masern-Impfpflicht. Eltern und Betroffene können sich beim Gesundheitsamt des Kreises Lippe zu einer Masern-Impfung beraten lassen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Masern gehören…