Aufruf des Kreises Lippe
Kreis Lippe. Die Mehlschwalbe und die Rauchschwalbe gehören hierzulande zu den bekanntesten Zugvögeln. Ihre Anzahl ist jedoch seit Jahren rückläufig, da es weniger Insekten gibt und Menschen ihre Nester zerstören. Dabei ist genau das verboten. Der Kreis Lippe gibt Hinweise, wie Schwalben geschützt werden können.
Das Entfernen von Schwalbennestern sei nicht erlaubt. Trotzdem würden ihre Nistplätze immer wieder von Bewohnern, die sich gestört fühlen, bei Gebäudeabrissen und bei Sanierungen von Häusern zerstört. Insbesondere Mehlschwalben seien mittlerweile so stark reduziert, dass sie vom Rote Liste Zentrum als gefährdet eingestuft würden. Schwalben seien Kulturfolger, das bedeute, dass sie eng mit menschlichen Strukturen zusammenleben. Ihre Nester bringen sie bevorzugt an Häuserwänden an und brüten bis September in ihnen. Viele empfänden dies als störend, da sich an den Hauswänden Kot der Vögel sammelt. Um sich davor zu schützen, können Kotbretter unter den Nistplätzen angebra…