Abstand halten

Etwa 800 Meter lang wird der Bürgerradweg auf Leopoldshöher Gebiet sein. Foto: Thomas Dohna

Überholen von Fahrradfahrenden

Kreis Lippe. Viele Lipperinnen und Lipper sind derzeit mit dem Fahrrad unterwegs. Beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug gilt sowohl beim Schutz- als auch beim Radfahrstreifen Abstand halten. Der Kreis erklärt die Regeln.

Noch immer steigt der Anteil der Radfahrenden unter allen Verkehrsopfern. Immer wieder sind zu geringe Abstände bei Überholvorgängen und fehlende Rücksichtnahme die Unfallursache. Das größte Hemmnis aufs Rad zu steigen, bleibt für die meisten deshalb die Unsicherheit auf den Straßen, schreibt der Kreis Lippe in einer Mitteilung und gibt die folgenden Hinweise.

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen ausreichend Abstand zu Radfahrenden einhalten. Egal ob gestrichelte oder durchgezogene Linie auf der Straße: Innerorts gilt beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand, außerorts mindestens zwei Meter. Schutzstreifen sind an der gestrichelten Linie zu erkennen, Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie.

„Der Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn. Somit…