Kreis Lippe informiert
Kreis Lippe. Für Personen, die wegen des Ukraine-Konflikts geflüchtet sind, bleiben bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz gültig. Sofern die ab dem 1. Februar 2024 noch gültig sind, werden sie automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert, teilt der Kreis Lippe mit.
Ukrainische Personen müssten in diesem Fall keine Verlängerung beantragen oder einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehmen. Mit der Aufenthaltserlaubnis verlängere sich auch automatisch die Arbeitserlaubnis. Alle Personen, deren Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem 1. Februar auslaufen, müssen eigenständig eine Verlängerung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die sogenannte „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ ist vom Bundesministerium des Innern und für Heimat verkündet worden und trat am 5. Dezember 2023 in Kraft. „Durch die automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse sparen sich ukrainische Personen wie auch die Ausländerbehörde…