Ab 1. März geschützt

Heckenbereiche in der Fuchskuhle / Ewald Thies
An der Fuchskuhle stehen alte Hecken. Foto: Ewald Thies

Hecken und Gehölze

Bielefeld/Leopoldshöhe. Das Umweltamt der Stadt Bielefeld weist auf den beginnenden Gehölz- und Heckenschutz für Vogelnester hin. Schon jetzt suchen einige Arten wie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink nach geeigneten Plätzen für ihre Brut und beginnen mit dem Nestbau.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen deshalb Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte, schreibt die Stadt Bielefeld in einer Mitteilung. Für Hecken und Gebüsche gilt der Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz unabhängig davon, wo sich die Gehölze befinden.