Wenn Rassisten die Elite sein wollen

Der Beginn des Grundgesetzes in einem Druck von 1981, den damals jeder Wehrpflichtige zu Beginn seines Dienstes überreicht bekam. Foto: Thomas Dohna
Der Beginn des Grundgesetzes in einem Druck von 1981, den damals jeder Wehrpflichtige zu Beginn seines Dienstes überreicht bekam. Foto: Thomas Dohna

75 Jahre Grundgesetz

Von Thomas Dohna

In dieser Woche hat das Land etwas Großartiges gefeiert. Vor 75 Jahren trat das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Sie bildet seitdem den Rahmen für ein friedliches, freiheitliches, rechtsstaatlich gestütztes Zusammenleben aller Menschen auf deutschem Boden, zunächst in Westdeutschland, seit 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ haben die Mütter und Väter in den ersten Artikel des Grundgesetzes geschrieben, nicht irgendwie unverbindlich, sondern als Aufgabe des deutschen Staates und aller in diesem Land lebenden Menschen. Nicht sofort haben alle Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der 1948 das Grundgesetz erarbeitet hat, einen solchen Artikel und eine solche Festschreibung für nötig erachtet. Die Mehrheit aber blickte auf die Zeit der von sehr vielen Deutschen mitgetragenen Nazi-Diktatur, in der die Antastbarkeit der Menschwürde Staatszweck war. So etwas wollten die Väter und Mütter des Grundgeset…