Elternbeiträge steigen – und sinken

Die Elternbeiträge für die OGS-Gruppen werden neu gestaltet. Fotos: Thomas Dohna
Die Elternbeiträge für die OGS-Gruppen werden neu gestaltet. Fotos: Thomas Dohna

Ausschuss berät über neue Satzung

Leopoldshöhe (ted). Die Elternbeiträge für die OGS-Gruppen sind neu berechnet worden. Für einen Teil der Eltern steigen die Beiträge, für einen anderen Teil sinken sie. Der Bildungsausschuss der Gemeinde berät in seiner nächsten Sitzung darüber.

Anlass für die Änderung ist ein Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom Mai 2023. Sie wollten damit eine gerechtere Gebührenstruktur gewährleisten. Eltern mit geringerem Einkommen sollten entlastet werden. Zugleich sollten die Gemeindefinanzen nicht mehr belastet werden.

Im Juni vergangenen Jahres berieten die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur das erste Mal über den Antrag. Sie kamen überein, dass sie die Sache wegen der Komplexität des Sachverhaltes zunächst in den Fraktionen beraten wollten und zugleich von der Verwaltung eine Aufstellung vorgelegt werden soll, die darstellen sollte, wie viele Personen welche Beiträge zahlen und wie sich die Zahlen in den letzten Jahren verändert haben.

Anschließend stellte die Verwaltung drei Varianten für eine neue Gebührenordnung vor. In der ersten Variante würden alle Einkommensgruppen entlastet. Das hätte eine hohe finanzielle Belastung für die ohnehin klamme Kommune bedeutet. Weniger wäre die Belastung bei der zweiten Variante gewesen, mit der die unteren Einkommensgruppen entlastet worden wären, die oberen aber nicht belastet. In der dritten Variante werden die unteren Einkommensgruppen entlastet, die höheren werden stärker belastet, was mindestens keine zusätzliche Belastung für die Kommune, vielleicht sogar eine finanzielle Entlastung für die Kommune bedeuten würde. 

Die Fraktionen waren sich nach Darstellung der Verwaltung einig: Die dritte Variante soll es sein. Die Verwaltung erarbeitete eine Gebührensatzung, die nun beschlossen werden soll. Sie soll nach dem Willen der Fraktionen auch eine stärke Berücksichtigung von Geschwisterkindern enthalten. Außerdem sollte auch die Gebühr für die Randstundenbetreuung nach dem Einkommen gestaffelt werden.

Die neuen Beiträge sollen ab dem 1. August 2024 gelten.

Die Satzung wird in der öffentlichen Sitzung des Ausschuses für Bildung und Kultur am Dienstag, 11. Juni 2024, ab 18 Uhr im Saal des Rathauses besprochen. Zu Beginn der Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.

Bisheriger OGS-Beitrag
Jahresbruttoeinkommen, EuroOGS-Beitrag 1. Kind, EuroOGS-Beitrag jedes weitere Kind, Euro
0 bis 19.0000,000,00
19.001 bis 32.50060,0030,00
32.501 bis 55.00085,0042,50
55.001 bis 70.000130,0065,00
70.001 bis 80.000150,0075,00
80.001 und darüber170,0085,00
Zukünftiger OGS-Beitrag
Jahresbruttoeinkommen, EuroOGS-Beitrag 1. Kind, EuroOGS-Beitrag jedes weitere Kind, Euro
0 bis 25.0000,000,00
25.001 bis 40.00065,0032,50
40.001 bis 55.000100,0050,00
55.001 bis 70.000140,0070,00
70.001 bis 85.000180,0090,00
85.001 und darüber227,00113,50
Zukünftiger Beitrag Randstundenbetreuung
Jahresbruttoeinkommen, EuroBeitrag, Euro
0 bis 55.00055,00
55.001 bis 70.00070,00
70.001 bis 85.00090,00
ab 85.001113,50