
IHK Lippe informiert
Kreis Lippe. Für den Umgang mit Gefahrgut werden die internationalen Vorschriften (ADR) alle zwei Jahre angepasst. Dies ist zum 1. Januar 2025 wieder der Fall. Deshalb informierte die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) in einer virtuellen Veranstaltung ihre Mitgliedsunternehmen über die Änderungen und Neuerungen. Die Abkürzung ADR kommt aus dem Französischen und steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, schreibt die IHK Lippe in einer Mitteilung.
Auf nationalen und internationalen Straßen werden täglich tausende von Kilometern von den Fahrerinnen und Fahrern zurückgelegt, die Gefahrstoffe und gefährliche Güter transportieren. „Jedoch unterliegt nicht nur der Beförderungsprozess den Gefahrgutvorschriften, es gibt eine regelrechte Gefahrgutkette: vom Hersteller über den Händler, den Verlader bis schließlich zum Abfallentsorger“, erklärt Stefanie Schöpe, zuständige Sachbearbeiter…