
Patrick Gelsen will Betrieb übernehmen
Bechterdissen (ted). Michael Gelsen hätte so weitermachen können. Als Altgeselle in einem Meister-Malerbetrieb war er seit vielen Jahren tätig. Doch dann wurde sein Chef krank. Gelsen übernahm den Betrieb und nun macht sich sein Sohn Patrick daran, den Betrieb zu übernehmen.
Michael Gelsen ist Jahrgang 1963. Als er vor acht Jahren vor der Wahl stand, sich einemn neuen Arbeitgeber zu suchen oder den Betrieb zu übernehmen, griff er zum Telefon. Er rief die Handwerkskammer an.
Damals hatte er den Betrieb als Altgeselle schon eineinhalb Jahre geführt, berichtet Gelsen. „Der Chef war krank.“ Dann starb der Inhaber. Gelsen hatte von der sogenannten Altgesellenregelung gehört. Gesellen mit einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung können eine sogenannte Ausübungsberechtigung für ihr Handwerk beantragen. Das ist in Paragraf 7 der Handwerksordnung geregelt.
Für das Malergewerbe gilt der Meisterzwang. Wer einen Malerbet…